Zu den weiteren Rechtsbereichen, die eine sehr große Nähe zum Baugeschehen aufweisen und in die Zuständigkeit des Innenministeriums fallen, gehören das Bauberufsrecht und das Erschließungsbeitragsrecht.
Zum Bauberufsrecht gehören das Architektengesetz, das Ingenieurgesetz und das Ingenieurkammergesetz. Diese Gesetze regeln unter anderem die Voraussetzungen, unter welchen die Führung der Berufsbezeichnungen Ingenieur, Beratender Ingenieur, Architekt oder Stadtplaner zulässig ist.
Regelungsgegenstand des Erschließungsbeitragsrechts ist die Geltendmachung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands der Gemeinden und Städte für die Herstellung von Erschließungsanlagen. Als Erschließungsanlagen kommen zum Beispiel öffentliche Straßen oder Wege in Betracht, die der baulichen oder gewerblichen Nutzung von Grundstücken dienen.