Holzhaus-HerstellerNewsletterInfo-MaterialImpressumLinkpartner
Bauplanung > Bauordnungsrecht > Weitere Rechtsbereiche
Hausbau
Holzhaus
Fertighaus
Haustypen
Niedrigenergiehaus
Passivhaus
KfW 40 Energiesparhaus
Energiespar-Ratgeber
Erneuerbare Wärme
Wärmegesetz
Energie sparen
Holzhaus-Hersteller
Regnauer Hausbau
VÖMA Bio-Bau
Sonnleitner Holzbauwerke
Stommel Haus
Frammelsberger Holzhaus
Keitel Haus
AG Passivhaus
KOBUS - Die Hausmanufaktur
Holzbausysteme
Massivholzmauer
Massivholzmauer-Elemente
Massivholzmauer-Fertighaus
Brettstapelbauweise
Baustoff Holz
Bauen und Wohnen
Holzbau
Holzwerkstoffe
Holzhaus Bauen
Ökologisches Bauen
Klimaschutz
Wärmedämmsysteme
Pro Holzhaus
Raumklima
Brandschutz
Holzschutz
Schallschutz
Feuchteschutz
Wärmeschutz
Holzfertighäuser
Holzfertigbau
Holzrahmenbau
Holzständerbau
Holztafelbau
Fertighausbau
Blockhausbau
Geschosswohnungsbau
Energiespartechnik
Energiemix Hausbau
Erneuerbare Energien
Solarenergie
Solarwärmeanlagen
Solarförderung
Ökostrom-Anbieter
Niedrigenergiehaus
Holzpellets
Pelletöfen
Energieausweis
Baufinanzierung
Bausparen
Bausparförderung
Kostengünstiges Bauen
Finanzierungsberatung
Bauplanung
Bauplanungsrecht
Bauordnungsrecht
Weitere Rechtsbereiche

Weitere Rechtsbereiche

Zu den weiteren Rechtsbereichen, die eine sehr große Nähe zum Baugeschehen aufweisen und in die Zuständigkeit des Innenministeriums fallen, gehören das Bauberufsrecht und das Erschließungsbeitragsrecht.

 

Zum Bauberufsrecht gehören das Architektengesetz, das Ingenieurgesetz und das Ingenieurkammergesetz. Diese Gesetze regeln unter anderem die Voraussetzungen, unter welchen die Führung der Berufsbezeichnungen Ingenieur, Beratender Ingenieur, Architekt oder Stadtplaner zulässig ist.

 

Regelungsgegenstand des Erschließungsbeitragsrechts ist die Geltendmachung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands der Gemeinden und Städte für die Herstellung von Erschließungsanlagen. Als Erschließungsanlagen kommen zum Beispiel öffentliche Straßen oder Wege in Betracht, die der baulichen oder gewerblichen Nutzung von Grundstücken dienen.

 



 

Diesen Beitrag bookmarken:
Bei Mister Wong
Bei Google Bei Favit Bei Yigg Bei Del.icio.us Bei Yahoo