Die Wertermittlung im Sinne des Baugesetzbuchs betrifft vor allem die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Verkehrswertermittlungen werden in Baden-Württemberg durch bei den Gemeinden und Städten gebildete selbständige und unabhängige Gutachterausschüsse sowie durch Sachverständige und andere Stellen auf Antrag