Das Bauplanungsrecht befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen des Städtebaus. Die wesentlichen gesetzlichen Vorschriften hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Von besonderer Bedeutung sind die Bestimmungen über die gemeindliche Bauleitplanung. Sie ist das maßgebliche Planungsinstrument des Städtebaurechts und umfasst die Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, die von den Städten und Gemeinden in eigener Verantwortung aufgestellt werden. Ebenfalls im Baugesetzbuch geregelt ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben. Sie ist unter anderem davon abhängig, ob ein Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, im sogenannten unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich realisiert werden soll. Nach den Regelungen des Baugesetzbuchs erfolgt die Umlegung mit dem Ziel, bebaute und unbebaute Grundstücke neu zu ordnen, damit nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke für die bauliche und sonstige Nutzung entstehen. Im Teil Wertermittlung enthält das Baugesetzbuch vor allem Vorschriften über die Ermittlung von Grundstückswerten sowie über die Bildung und die Aufgaben der Gutachterausschüsse, die in Baden-Württemberg bei den Städten und Gemeinden angesiedelt sind.
Die Vorschriften über die (bauplanungsrechtliche) Zulässigkeit von Vorhaben regeln, ob auf einem Grundstück überhaupt, und wenn ja, was gebaut werden darf. Über eine notwendige Genehmigung eines Vorhabens entscheidet die untere Baurechtsbehörde je nach Fallgestaltung im Einvernehmen mit der Gemeinde. Beide geben auch sonst Auskunft darüber, ob eine beabsichtigte Grundstücksnutzung in einem konkreten Fall bauplanungsrechtlich zulässig ist.