Bei der Umlegung werden die Grundstücke beispielsweise in einem Bebauungsplangebiet so gestaltet und den Eigentümern neu zugeteilt, dass Grundstücke entstehen, die nach den Festsetzungen des Bebauungsplans genutzt werden können. Flächen für örtliche Verkehrs- und Grünanlagen einschließlich etwaiger Ausgleichsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für vergleichbare Zwecke festgesetzte Flächen werden vorab der Gemeinde oder dem sonstigen Erschließungsträger zugeteilt. Die Umlegung wird von der Gemeinde in eigener Verantwortung angeordnet und durchgeführt.