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Staatliche Förderung des Bauens - DIE EIGENHEIMZULAGE

Eigenheimzulage nicht mehr auf Folgeobjekt übertragbar

 

Für alle Neufälle, das heißt: notarieller Kaufvertrag oder Bauantragsstellung ab 01. Januar 2006, gibt es keine Eigenheimzulage mehr. Folglich ist die Eigenheimzulage auch nicht mehr auf ein Folgeobjekt übertragbar. Bis zum 31. Dezember 2005 konnten die Besitzer von Eigenheimen beim Umzug im achtjährigen Förderzeitraum für die verbleibenden Förderjahre ihre Zulage auf ein neu erworbenes Objekt (Folgeobjekt) übertragen. Wer also ab 2006 beispielsweise nach vier Jahren sein Haus verkauft, umzieht und am neuen Wohnort wieder ein Haus kauft, kann für die verbleibenden vier Förderjahre nicht mehr die Zulage beanspruchen (Deutscher Bundestag 14.12.2005, hib-Meldung 247/2005).

 

 

Bausparen für Eigenkapitalbildung noch wichtiger

Wegen des vorerst ersatzlosen Wegfalls der Eigenheimzulage wird es für künftige Baufrauen, Bauherren, Baufamilien und Käufer wichtiger als je zuvor, frühzeitig einen Bausparvertrag abzuschließen und ausreichend Eigenkapital zu bilden. Denn je höher der Anteil des Eigenkapitals ist, desto niedriger fällt später die monatliche Belastung aus Zins und Tilgung aus.

 

Die in der Koalitionsvereinbarung angekündigte Integration des Wohneigentums in die staatlich geförderte Altersvorsorge unterstreicht außerdem: Der Staat hält eine verstärkte private Eigeninitiative der Bürger zur Altersvorsorge für dringend notwendig. Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag: "Wohneigentum genießt bei den Bürgern eine besonders hohe Akzeptanz im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Die Diskriminierung gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge wird im Interesse einer echten Wahlfreiheit für die Bürger beseitigt."

 

Die deutschen Bausparkassen haben sich auf ein Modell zur Einbeziehung des Wohneigentums in die Altersvermögensbildung verständigt.

 

Hier der Wortlaut des vorgeschlagenen Modells, das folgendes vorsieht: selbstgenutztes Wohneigentum soll ab 2007 besser in die geförderte Altersvorsorge integriert werden!

 

 

Wohneigentum als private Altersvorsorge

Die von der Großen Koalition beabsichtigte Einbeziehung des selbstgenutzten Wohneigentums in die private Altersvorsorge muss nach Auffassung der deutschen Bausparkassen in diesem Jahr zügig realisiert werden. Dazu schlagen die Bausparkassen ein einfaches und transparentes System vor, das den Verwaltungsaufwand auf ein Minimum reduziert und zugleich die Kosten für den Staat begrenzt.

 

Die Förderung beträgt 80 Prozent der bisherigen „Riester“-Altersvorsorgezulage. Der Abschlag von 20 Prozent ist ein Ausgleich dafür, dass bei dieser Anlageform keine nachgelagerte Besteuerung stattfinden soll.

 

Das Modell der Bausparkassen sieht vor, dass selbstnutzende Wohneigentümer für ihre Zins- und Tilgungsbeträge ab dem Erwerbszeitpunkt eine Förderung erhalten.

 

Förderberechtigt sind vor allem Arbeitnehmer. Es gelten die Höchstbeträge des Altersvermögensgesetzes. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur privaten „Riester“-Altersvorsorge als Sonderausgabe im Rahmen von § 10a EstG ist nicht vorgesehen.

 

Der Abschlag von 20 Prozent und die Nichtzulassung des Sonderausgabenabzuges gleicht die Nichtbesteuerung des Wohneigentums im Rentenalter mehr als vollständig aus und ist damit eine praktikable und faire Lösung. Eine Familie mit zwei Kindern erhielte nach dem Modell ab 2008 eine jährliche Zulage von 542 Euro.

 

Das Modell der deutschen Bausparkassen sichert die Wahlfreiheit zwischen den Anlageformen Geldvermögen und Immobilienvermögen. Es sieht vor, bestehende „Riester-Verträge“ nicht weiter zu besparen, wenn zusätzlich zur Geldrente die Immobilienrente aufgebaut wird. Die Immobilienrente besteht aus Mietersparnis und Immobilienvermögen. Ein bis zum Erwerb von Wohneigentum aufgebautes privates Altersvorsorgevermögen bleibt erhalten und wird nicht der Gefahr einer Entnahme ausgesetzt.

 

Nach Beendigung der Finanzierung des selbstgenutzten Wohneigentums kann der Arbeitnehmer die Altersvorsorgeförderung wieder für andere Anlageformen in Anspruch nehmen.

 

Das Modell der deutschen Bausparkassen trägt den Interessen der großen Mehrheit der Bürger Rechnung. Für diese stellt Wohneigentum die effizienteste und sicherste Form der Altersvorsorge dar, denn mietfreies Wohnen bedeutet eine finanzielle Entlastung von rund 30 Prozent der durchschnittlichen Altersbezüge von Rentnern.

 


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