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Energieausweis für Gebäude

In Zukunft muss jeder Gebäudeeigentümer beim Verkauf seiner Immobilie oder bei einem Mieterwechsel einen Gebäude-Energieausweis vorlegen. Dieser Energieausweis enthält grundlegende Aussagen über die energetische Qualität des Gebäudes und hilft dabei, die Höhe der zukünftigen Energie- bzw. Nebenkosten abzuschätzen. Wer ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, hat dann das Recht sich vor Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrags von der energetischen Qualität des Gebäudes zu überzeugen. Diese Reglung gilt ab 01.01.2008.

 

 

Bedarfsorientierter Energieausweis

Leider konnte sich der Gesetzgeber noch nicht auf einen einheitlichen Energieausweis für Gebäude einigen. So werden ab 1. Januar 2008 schrittweise zunächst zwei Energieausweise für rund die Hälfte des deutschen Gebäudebestandes nebeneinander existieren. Der bedarfsorientierten Ausweis liefert auf der Grundlage von Bauunterlagen Informationen über die Effizienz der Heizungsanlage und der Wärmedämmung.

Der verbrauchsorientierte Ausweis basiert hingegen auf den früheren Heizkostenabrechnungen der Hausbewohner. Für die Kritiker ist das eine schlechte Bemessungsgrundlage. Ihr Argument: Das verbrauchsorientierte Dokument messe lediglich das individuelle Heizverhalten der Bewohner, nicht jedoch den tatsächlichen Zustand des Baus und der Heizanlage.



 

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