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Fertighäuser

Ein Fertighaus wird weitgehend in der Fertigungshalle des Fertighaus-Herstellers fertiggestellt. Die einzelnen Bauelemente des Hauses werden dann nur noch auf der Baustelle bzw. dem Fundament aufgebaut. Und fertig ist das Fertighaus. Oder doch nicht? Fertighäuser gibt es in schlüsselfertig, in nahezu bezugsfertiger Ausführung oder aber als Ausbauhaus, hier fehlt noch einiges.

 

Fertighaus schlüsselfertig?

Wie fertig ein Fertighaus ist, richtet sich einzig und allein nach dem Bauvertrag und der Baubeschreibung. Die Baubeschreibungen sollten also sehr detailliert sein. Alle Bauausführungen sind darin festgehalten. Anhand der Baubeschreibung kann der Hauskäufer bzw. der Bauherr sehr schnell nachprüfen und abhaken, ob all das, was vereinbart wurde, auch eingebaut wurde.

Da der Begriff „schlüsselfertig“ unterschiedlich ausgelegt werden kann, sollten sich Bauinteressenten vor der Unterschrift unter den Kaufvertrag sich ein klares Bild davon machen, welchen Hausstandard der jeweilige Hersteller unter „schlüsselfertig“ versteht. Dadurch kann man sich vor unliebsamen Überraschungen und Fehleinschätzungen schützen. Ob ein Keller, Regenwassernutzung oder Wärmepumpe zum Standardpaket „schlüsselfertig“ gehört, sollte Punkt für Punkt geklärt werden und in der Baubeschreibung exakt deklariert sein. Werbeprospekte sind die eine Sache, konkrete Absprachen und schriftliche Fxierungen sind eine andere Sache.

Grundsätzlich ist mit schlüsselfertig wohl gemeint, dass die Bauherren den Hausschlüssel übergeben bekommen und nun in das fertige Haus einziehen können. Das alles fix und fertig und das Haus sofort bezugsfertig ist. Also Heizung und alle Versorungseinrichtungen müssen vorhanden sein und voll funktionsfähig.

 

Fertighaus und Kaufvertrag


Elementare Dinge wie etwa eine Haustür, Fenster und Innentüren müssen vorhanden sein. Rollläden müssen es beispielsweise nicht, es sei denn, es ist ausdrücklich in der Baubeschreibung erwähnt. Bestimmte Kücheneinrichtungen wie z.B. Einbauküche, Dunstabzugshaube, Küchenblock etc. bedürfen einer ganz konkreten schriftlichen Absprache. Also alle Punkte müssen im Kaufvertrag schriftlich festgehalten sein.


Fertighaus als Ausbauhaus

Fast alle Fertighaus-Hersteller bieten mittlerweile Fertighäuser als Ausbauhaus an. Den Grad der Ausbauweise kann man direkt mit dem Fertighaus-Hersteller abstimmen. So kann der Bauherr bzw. die Baufamilie verschiedene Eigenarbeiten selbst ausführen und die sogenannte Muskelhypothek einsetzen. Malerarbeiten, Tapezieren, Bodenbelagsarbeiten werden gerne vom künftigen Bauherrn ausgeführt. Auch hier gilt, dass alle Ausbaustufen konkret und schriftlich mit dem Fertighaus-Unternehmen fixiert sein sollten, um keinen unangenehmen Überraschungen aufzusitzen, wenn es um den Ausbau von Fertighäusern geht.



 

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