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Solarförderung

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Staaatliche Förderung von Solaranlagen

Die Höhe der Zuschüsse für die Errichtung von Solarkollektoranlagen unterscheidet sich folgendermaßen:

 

Solarthermische Anlagen zur Warmwassererzeugung

Der Zuschuss beträgt 40,- EUR je angefangenem Quadratmeter installierter Bruttokollektorfläche, mind. 275,- EUR.

 

 

Solarthermische Anlagen für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung

Die Förderung beträgt 70 Euro (bzw. 105 Euro bei Antragstellung ab dem 02. August 2007 ) je m² installierter Bruttokollektorfläche. Bei Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung muss die Mindestkollektorfläche bei Flachkollektoren 10 m² und bei Vakuumröhrenkollektoren 8 m² betragen. Zusätzlich muss ein Pufferspeicher für die Heizung von 50 Litern je Quadratmeter bei Flach- und 60 Litern je Quadratmeter bei Vakuumröhrenkollektoren vorhanden sein. Zusätzlich gibt es eine Bonus von 750 EUR.

 

Erweiterung bereits in Betrieb genommener Solaranlagen

Der Zuschuss beträgt 30,- EUR je zusätzlich installiertem und angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Die Größe der bestehenden Anlage ist dabei unerheblich.

 

Innovationsförderung große Solarkollektoranlagen

Besonders innovative Anwendungen werden wie folgt gefördert:

Große Solarkollektoranlagen mit einer Mindestbruttokollektorfläche von 20 m². Die gelieferte Wärme muss effektiv der Raumheizung oder Warmwasserbereitung bei Wohngebäuden mit mind. 3 Wohneinheiten zugeführt werden. Die Höhe der Förderung kann bis zu dem Dreifachen der Basisförderung betragen, sofern mit dem Vorhaben noch nicht vor Antragstellung begonnen wurde.

Die Innovationsförderung kann nicht zusätzlich zur Basisförderung beantragt werden!

Wichtiger Hinweis zur Beantragung der Zuschüsse zur Solarförderung:

Bitte beachten Sie, dass Sie die Zuschüsse rechtzeitig beantragen. Laut Auskunft des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist der Posteingangsstempel entscheidend für die Fristeinhaltung. Um das Formular korrekt ausfüllen zu können, benötigt man ein Angebot des Heizungsfachbetriebes.

Die Zuschüsse sind sowohl für Bauherren als auch für Hauseigentümer nutzbar. Die Beauftragung des Handwerksbetriebes darf jedoch erst erfolgen, wenn der Bewilligungsbescheid eingetroffen ist. Die Kombination mit anderen staatlichen Fördermitteln ist nicht möglich. Allerdings darf man zusätzlich Förderprogramme von privaten Institutionen wie Energieversorgungsunternehmen in Anspruch nehmen.

 

 

Antrag auf Förderung einer solarthermischen Anlage

Genauere Instruktionen über das Antragsverfahren erhalten Sie online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA genannt.

 

Der Artikel bezieht sich auf folgende Suchbegriffe: Solarförderung, Zuschüsse Solaranlagen, Zuschuß Solar, Solarwärme, solarthermische Anlagen, BAFA, Warmwassererzeugung, Warmwasserbereitung.

 


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