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Holzhäuser in Holztafelbauweise

Für die Herstellung von Holzhäusern in Holztafelbauweise gelten bauordnungsrechtliche Bestimmungen, an die sich jeder Holzhaus-Hersteller halten muss. Die Einhaltung der Bestimmungen soll durch das Übereinstimmungszeichen, (kurz Ü-Zeichen) dokumentiert werden, das auf allen Bauelementen des Holzhauses angebracht wird. Das Ü-Kennzeichen gilt für einseitig und beidseitig bekleidete Bauelemente im Holzhausbau.

 

Holztafelelemente im Fertigbau

Für einseitig bekleidete Holztafelelemente (mit Plattenwerkstoffen) gibt das Holzbauunternehmen eine Herstellererklärung ab und ist zur Dokumentation der Fertigung der Elemente verpflichtet. Sichtbares Zeichen dafür ist das Ü-Zeichen, dass mit dem Namen des Herstellers und der technischen Regel (DIN 1052) gekennzeichnet ist.

 

Holztafelbau im Fertighausbau

Bedingt durch den hohen Vorfertigungsgrad werden Holztafelelemente heute meist von beiden Seiten mit Plattenwerkstoffen im Werk der Fertighaus- und Holzhaus-Hersteller geschlossen. Hierfür ist neben der kontinuierlichen Eigenüberwachung auch eine regelmäßige Fremdüberwachung vorgeschrieben. Zur Kontrolle des Unternehmens wird dieses von einer bauaufsichtlich anerkannten Überwachungs- und Zertifizierungsstelle fremdüberwacht. Die Ü-Kennzeichnung der geschlossenen Holztafeln muss neben der technischen Regel (DIN 1052) auch den Namen des Herstellers sowie das Bildzeichen der Zertifizierungsstelle aufweisen. Qualitätsbewußte Holzhaus- und Fertighaus-Hersteller verpflichten sich auf einen hohen Qualitätsstandard bei der Holztafelbauweise.

 

Qualitätssicherung im Holzhausbau

 

Das Ü-Kennzeichen soll für Bauherren das sichtbare Zeichen für qualitativ hochwertigen Holzhausbau sein, der nach gesetzlichen Regeln erfolgt. Für die dauerhafte Funktionalität eines Holzhauses ist aber auch die Montage auf der Baustelle von großer Wichtigkeit. Aus diesem Grund empfiehlt die Qualitätsgemeinschaft Holzbau und Ausbau e.V., mit Holzbaubetrieben zusammenzuarbeiten, die das RAL-Gütezeichen Holzhausbau (RAL-GZ 422) tragen. Diese Unternehmen erfüllten auf freiwilliger Basis hohe Anforderungen, die weit über gesetzlich geforderte hinausgehen.

 

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