Ab Anfang 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme über Erneuerbare Energien abdecken. Das jetzt verabschiedete Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt verbindlich den Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen vor.
Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Wärmebedarf von derzeit gut 6 Prozent auf 14 Prozent steigen. Dabei gilt: Je höher der Effizienzstandard des Gebäudes, desto niedriger der Aufwand für die Wärmeversorgung.
Neben den klimaschonenden Effekten, macht sich der Hausbesitzer durch den Einsatz erneuerbarer Energien aber auch unabhängiger von der Preisentwicklung bei den fossilen Energieträgern wie z. B. Öl und Gas. Und wer möchte das heute nicht?
Beispiele zum Thema Energie: Thermische Solaranlagen, Holzheizungen, Holzpelletheizungen, Wärmepumpen mit Erdwärme, Wasser oder Luft, Alternativen zur Energieeffizienz des Gebäudes, Energieberatung bei Neubauten und im Gebäudebestand.
Eine Solaranlage liefert in den warmen Monaten genug Energie, um den Warmwasserbedarf eines Hauses zu decken. Größere Anlagen können auch einen Teil der Raumwärme mit abdecken. Allerdings benötigen Solaranlagen immer ein zusätzliches Heizsystem. Gut geeignet sind dazu beispielsweise effiziente Brennwertgeräte, Holzheizungen oder Wärmepumpen. Solaranlagen müssen mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs decken. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist eine Kollektorfläche von 4 Prozent der Nutzfläche ausreichend: Das wäre bei einem typischen 150 m²-Neubau eine Solaranlage mit 6 m² Kollektoren. Vorteil der Solaranlagen: Die Sonne stellt uns keine Rechnung.
Der traditionelle Energieträger Holz erlebt eine Renaissance als moderner Brennstoff: Holzpellets sind zu Stäbchen gepresstes Restholz und werden zur Beheizung von Ein- oder Mehrfamilienhäuser eingesetzt. Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, der fast CO2-neutral verbrennt. Wer sich für diese Variante entscheidet, muss mindestens die Hälfte der benötigten Wärme durch die Holzheizung decken. Moderne Holzpelletheizungen funktionieren genauso komfortabel und verlässlich wie konventionelle Heizsysteme. Neben Holzheizungen können die Anforderungen des Wärmegesetz auch durch den Einsatz von Biogas oder Bioöl erfüllt werden.
Eine Wärmepumpe nutzt die Umgebungswärme aus dem Erdreich, dem Wasser oder der Luft. Mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs muss durch die Wärmepumpe gedeckt werden. Wärmepumpen werden mit Strom angetrieben. Je höher die Temperatur der Umgebung und je geringer die zum Heizen benötigte Temperatur, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe. Erdwärmepumpen in sehr gut gedämmten Gebäuden sind daher besonders effizient. Eine hohe Energieeffizienz ist sinnvoll, weil sich auch für den benötigten Wärmepumpenstrom die Energiepreise am Markt entwickeln werden. Das gleiche gilt natürlich auch für Holz als Energieträger.
Hauseigentümer, die keine Erneuerbaren Energien nutzen können oder wollen, können Ersatzmaßnahmen durchführen, die zu einer deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes führen. Beispielsweise kann der Bauherr den Energiebedarf des Hauses so verringern, dass er um 15 Prozent unter den gesetzlichen Anforderungen liegt. Bezieht der Bauherr seine Wärme aus einem Nah- oder Fernwärmenetz aus Kraft-Wärme-Kopplung, hat er ebenfalls die Anforderungen des Gesetzes erfüllt.
Eigentlich sind die Gestaltungsmöglichkeiten zum Einsatz Erneuerbarer Energien heute schon vielfältig. Neben den Haus-Herstellern, den Sanitär- und Solar-Fachfirmen ist derjenige gut beraten, der vor Baubeginn einen Energieberater hinzuzieht. Dieser erarbeitet eine auf das jeweilige Gebäude maßgeschneiderte Lösung. Und nicht nur bei Neubauten ist der Einsatz erneuerbarer Energien sinnvoll, gerade im Gebäudebestand schlummern große Einsparpotenziale. Der Bund fördert dazu den Einsatz Erneuerbarer Energien im Marktanreizprogramm mit attraktiven Zuschüssen.
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