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Wärmegesetz Baden-Württemberg 2009 / 2010

Hausbesitzer in Baden-Württemberg können auch Bundeszuschüsse zur Nutzung erneuerbarer Energien beantragen.

 

Hauseigentümer in Baden-Württemberg, die erneuerbare Energien zum Heizen nutzen wollen, werden wie bisher Fördermittel aus dem Marktanreizprogramm des Bundes bekommen. Das hat der Bundestag am 6. Juni in seinem Klimaschutzpaket beschlossen. Ursprünglich war eine Bundesförderung nicht vorgesehen: Das Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden Württemberg, das seit 01.04.2008 für Neubauten und am 1. Januar 2010 auch für Altbauten gilt, macht Ökoenergien zur Pflicht.

 

Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf sollten gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht finanziell gefördert werden. Mit der Einigung von Anfang Juni 2009 ist der befürchtete Förderstopp jetzt vom Tisch. Weitere Informationen zum EWärmeG in Baden-Württemberg: www.um.baden-wuerttemberg.de
 
Das Programm Zukunft Altbau des baden-württembergischen Umweltministeriums empfiehlt angesichts der stark steigenden Energiepreise, alternative Energien schon vor 2010 in Altbauten einzusetzen. Der Gesetzgeber hat bereits vorgesorgt: Nächstes Jahr werden die Förderprogramme vom Bund von 350 auf 500 Millionen Euro aufgestockt.
 

Baden-Württemberg geht mit seinem Erneuerbare Wärme-Gesetz durch die Einbeziehung des Gebäudebestands über die Bundesvorgaben hinaus: So müssen Sonnenenergie, Bioenergie oder Umweltwärme ab dem 1. Januar 2010 in Altbauten bei einem Heizungstausch 10 Prozent der Wärme erzeugen oder Wärmeschutzmaßnahmen ergriffen werden. Zum Vergleich: Die Bundesregelung für erneuerbare Wärme in Gebäuden gilt nur für Neubauten.
 
Für neu errichtete Häuser ist im Landesgesetz generell ein 20 Prozent-Anteil alternativer Energien vorgeschrieben, im neuen Bundesgesetz beträgt der Anteil zwischen 15 und 50 Prozent, abhängig von der jeweils genutzten erneuerbaren Energie. Bei Neubauten gilt bis Ende 2008 das Landesgesetz, ab 1. Januar 2009 wird es vom Bundesgesetz abgelöst. Für Altbauten in Baden-Württemberg gilt ab 2010 das Landesgesetz weiter. Mehr zur energieeffizienten Altbaumodernisierung bei www.zukunftaltbau.de oder gebührenfrei unter 08000 12 33 33.
 
"Zukunft Altbau" informiert Wohnungs- und Hausbesitzer unabhängig und neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten auf. Das Programm wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) in Karlsruhe umgesetzt.

 

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