240.000 Euro KfW-Neubau-Darlehen für Familien ab Juni 2023

Seit dem 1. Juni 2023 fördert der Staat im Programm „Kredit 300“ Baufamilien mit mindestens einem Kind mit kostengünstigen Darlehen von bis zu 240.000 Euro zu Zinsen zwischen 0,01 Prozent und 1,25 Prozent – je nach Laufzeit.

Bedingung dafür ist, dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen der Baufamilie (inklusive des ersten Kindes) maximal 60.000 Euro pro Jahr beträgt, zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Gefördert werden Neubauten, die die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen und mindestens die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) erfüllen.

Die Familienförderung für den klimafreundlichen Neubau

Zusatzförderung für Baufamilien ab Juni 2023

  • Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins für einen klimafreundlichen Neubau:

    Beispiel für einen Kredit über 140.000 Euro: 1,05 % p.a. Sollzins und 1,06 % effektiver Jahreszins bei 25 Jahren Laufzeit, einem tilgungsfreien Anlaufjahr und 10 Jahren Zinsbindung.

  • für den Bau und Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung:

    Als Erstkauf (oder Ersterwerb) gilt ein Kauf bis 1 Jahr nach Bauabnahme.

  • Kredithöchstbetrag von 140.000 bis 240.000 Euro

  • für Familien mit Kindern und Alleinerziehende

  • Förderung hängt vom Einkommen ab:

  • Das Einkommen Ihres Haushalts darf maximal 60.000 Euro bei einem Kind betragen – plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Als Haushaltseinkommen gilt:

  • das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers und ggf. des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft oder deren im zukünftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner

  • das durchschnittliche Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres (für Anträge im Jahr 2023 also der Durchschnitt von 2021 und 2020)

  • das Einkommen, das als zu versteuerndes Einkommen im Einkommensteuerbescheid steht.

Was wird von der KfW gefördert?

Die KfW fördert den Neubau und den Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Gefördert werden die Stufen:

Klimafreundliches Wohngebäude

Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es

  • die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,

  • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgaemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

     

Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz einplanen und überprüfen.

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es

  • die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,

  • die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

     

Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit einplanen und überprüfen.

In beiden Förderstufen fördert die KfW die folgenden Maßnahmen:

  • den Bau und den Kauf

  • die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieffizienz und Berater für Nachhaltigkeit

  • die Nachhaltigkeitszertifizierung.

     

Die Familienförderung kommt nicht in Frage für:

  • Personen (Antragstellende oder künftig im Haus lebende Personen), die bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld (424) erhalten haben.

  • Personen (Antragstellende oder künftig im Haus lebende Personen), die bereits ein Wohngebäude oder einen Anteil an einem Wohngebäude in Deutschland besitzen.

  • Umschuldungen: Ablösung bestehender Bankkredite durch andere Bankkredite bestehender Kredite.

  • Nachfinanzierungen: Eine Nachfinanzierung kann erforderlich werden, wenn ein Bauvorhaben teurer als ursprünglich geplant wird und der Bauherr die Mehrkosten nicht aus eigenen Mitteln tragen kann.

  • bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben

  • den Kauf eines Grundstücks

  • den Neubau oder Kauf von Ferienhäusern und -wohnungen.

Wen fördert die KfW bei der Familienförderung für den Neubau?

Die KfW fördert Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie bewohnen die geförderte Immobilie als Eigentümerin oder Eigentümer (mindestens 50 % Miteigentumsquote) selbst.

  • In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.

  • Ihr neues Haus oder Ihre Eigentumswohnung ist Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland.

  • Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 60.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.

    Als Haushaltseinkommen gilt:

    • das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers und ggf. des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft oder deren im zukünftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner

    • das durchschnittliche Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres (für Anträge im Jahr 2023 also der Durchschnitt von 2021 und 2020)

    • dass Einkommen, das als zu versteuerndes Einkommen im Einkommensteuerbescheid steht, beträgt maximal 60.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.

    Wichtig: Wie hoch Ihre Förderung ist und für wie viele Kinder Sie die Förderung erhalten, hängt von Ihrer Situation am Tag der Antragstellung ab. Zwei Beispiele:

  • Sie erhalten die Förderung auch für ein Kind, das am Tag der Antragstellung 18 Jahre alt wird.

  • Sie erhalten keine Förderung für Kinder, die nach der Antragstellung geboren sind.

Die Förderdetails zur Familienförderung sind auf der Webseite der KfW nachzulesen.

Die Holzfertighaus-Unternehmen auf Holzbauwelt.de beraten Sie zu den Förderungen für klimafreundliche Haustypen mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Hier gibt es Informationen zum Thema Holzhaus bauen.

 


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