Seit dem 1. Juni 2023 fördert der Staat im Programm „Kredit 300“ Baufamilien mit mindestens einem Kind mit kostengünstigen Darlehen von bis zu 240.000 Euro zu Zinsen zwischen 0,01 Prozent und 1,25 Prozent – je nach Laufzeit.
Bedingung dafür ist, dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen der Baufamilie (inklusive des ersten Kindes) maximal 60.000 Euro pro Jahr beträgt, zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Gefördert werden Neubauten, die die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen und mindestens die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) erfüllen.
Was wird von der KfW gefördert?
Die KfW fördert den Neubau und den Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Gefördert werden die Stufen:
Klimafreundliches Wohngebäude
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
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die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
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in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgaemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz einplanen und überprüfen.
Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
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die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
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die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit einplanen und überprüfen.
In beiden Förderstufen fördert die KfW die folgenden Maßnahmen:
Die Familienförderung kommt nicht in Frage für:
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Personen (Antragstellende oder künftig im Haus lebende Personen), die bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld (424) erhalten haben.
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Personen (Antragstellende oder künftig im Haus lebende Personen), die bereits ein Wohngebäude oder einen Anteil an einem Wohngebäude in Deutschland besitzen.
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Umschuldungen: Ablösung bestehender Bankkredite durch andere Bankkredite bestehender Kredite.
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Nachfinanzierungen: Eine Nachfinanzierung kann erforderlich werden, wenn ein Bauvorhaben teurer als ursprünglich geplant wird und der Bauherr die Mehrkosten nicht aus eigenen Mitteln tragen kann.
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bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
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den Kauf eines Grundstücks
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den Neubau oder Kauf von Ferienhäusern und -wohnungen.