Mehr Spielräume beim Bauen: Die Bayerische Staatsregierung hat mit einer Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) im Sommer 2023 einen Grundgedanken des Gebäudetyps E im öffentlichen Recht umgesetzt. Nun starten in fast allen Regierungsbezirken Bayerns Pilotprojekte:
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19 Pilotprojekte zum Gebäudetyp E in fast allen Regierungsbezirken
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Abweichung von gesetzlichen Vorschriften und Baubestimmungen erleichtert
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Wissenschaftliche Begleitung soll Wirksamkeit prüfen und Handlungsbedarf feststellen
„Mit dem Erproben des Gebäudetyps E stärken wir das innovative Bauen“, erklärt Bayerns Bauminister Christian Bernreiter. „Gerade in der aktuell sehr angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt bieten wir der Baubranche damit neben unserem Wohnbau-Booster eine weitere Möglichkeit, Wohnraum einfacher und bezahlbarer zu realisieren, hier sogar noch erweitert auf das kommunale und staatliche Bauen. Mit den Pilotprojekten in Bayern zum Gebäudetyp E wollen wir nun herausfinden, wie gut das in der Praxis funktioniert. Das Interesse ist groß.“
Wohnbau-Booster – das Förderprogramm in Bayern 2024
Das Bayerische Kabinett hat am 16.01.2023 ein neues Förderprogramm aufgelegt. Unter dem Titel "Wohnbau-Booster Bayern" soll uunter anderem mit verbesserten Konditionen für Darlehen, höheren Zuschüssen und einer Extra-Förderung von Wohnungen in Orts- und Stadtkernen zusätzlich Anreize geschaffen werden. Ebenso sollen Planerinnen und Planer mit einem flexibleren Baurecht - das sich an dem von der Bayerischen Architektenkammer initiierten Gebäudetyps E orientieren soll - mehr Gestaltungsspielräume für den experimentellen, einfachen Wohnungsbau erhalten, siehe Ziffer 5 des Wohnbau-Boosters (unter dem o.g. Link).