Gebäudetyp E - die Initiative zum einfachen Bauen

Die Bayerische Architektenkammer wirbt mit ihrer Initiative Gebäudetyp E für ein zusätzliches Angebot innerhalb der Bayerischen Bauordnung. Dieses richtet sich vor allem an eine fachkundige Bauherrschaft. Dabei tritt der Gebäudetyp E – „E“ wie einfach oder experimentell - bewusst nicht anstelle der in der Bayerischen Bauordnung geltenden Gebäudeklassen, sondern ergänzt diese.

Fachkundige Bauherren/Baufrauen und Planende, erhalten damit die Freiheit, ihr Projekt auf den eigentlichen Kern der Schutzziele der Bayerischen Bauordnung (Standsicherheit, Brandschutz, gesunde Lebensverhältnisse und Umweltschutz) zu reduzieren, verzichtet werden kann dagegen auf darüberhinausgehende Normen und Standards.

Gebäudetyp E soll die Planung von Gebäuden vereinfachen

„Die Einführung des Gebäudetyps E schlägt eine Schneise in das Dickicht der Normen beim Planen und Bauen. Und das heißt, sich auf das Wesentliche zu reduzieren, suffizient, nachhaltig und qualitätsorientiert zu handeln. Dafür stehen die Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen mit ihrer Innovationskraft und Expertise bereit. Dabei haben sie als gesellschaftliche Aufgabe vor allem auch den Gebäudebestand im Blick, der nicht nur nachhaltig und qualitätvoll weiterentwickelt, sondern auch weiterhin bezahlbar bleiben muss“, betont Kammerpräsidentin Prof. Lydia Haack.

Mit dem Gebäudetyp E kostengünstig und ressourcenschonend bauen

Der Gebäudetyp E geht zurück auf eine Initiative der Bayerischen Architektenkammer, der sich auch die Bayerische Ingenieurekammer-Bau angeschlossen hat. Beide Kammern unterstützen die Pilotprojekte mit ihrem Engagement. Das Bauen unter dem Schlagwort Gebäudetyp E zielt darauf ab, die Vielzahl an Normen und Regelwerken auf den Prüfstand zu stellen, um mit normreduzierten und abweichenden Lösungen einfachere und damit kostengünstigere und ressourcenschonendere Gebäude errichten zu können.

Im Sommer 2023 hat das Bayerische Bauministerium dafür Artikel 63 BayBO von einer Ermessensvorschrift in eine Sollvorschrift umgewandelt, sodass nun Abweichungen regelmäßig zugelassen werden sollen, insbesondere bei Vorhaben zur Erprobung neuer Bau- und Wohnformen. Von großer Bedeutung für die dem Gebäudetyp E zu Grunde liegende Idee des einfachen Bauens wird allerdings sein, ob es gelingt, auch im Zivilrecht Möglichkeiten für Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu schaffen.

Pilotprojekte zum Gebäudetyp E sind am Start

Mehr Spielräume beim Bauen: Die Bayerische Staatsregierung hat mit einer Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) im Sommer 2023 einen Grundgedanken des Gebäudetyps E im öffentlichen Recht umgesetzt. Nun starten in fast allen Regierungsbezirken Bayerns Pilotprojekte:

  • 19 Pilotprojekte zum Gebäudetyp E in fast allen Regierungsbezirken

  • Abweichung von gesetzlichen Vorschriften und Baubestimmungen erleichtert

  • Wissenschaftliche Begleitung soll Wirksamkeit prüfen und Handlungsbedarf feststellen

„Mit dem Erproben des Gebäudetyps E stärken wir das innovative Bauen“, erklärt Bayerns Bauminister Christian Bernreiter. „Gerade in der aktuell sehr angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt bieten wir der Baubranche damit neben unserem Wohnbau-Booster eine weitere Möglichkeit, Wohnraum einfacher und bezahlbarer zu realisieren, hier sogar noch erweitert auf das kommunale und staatliche Bauen. Mit den Pilotprojekten in Bayern zum Gebäudetyp E wollen wir nun herausfinden, wie gut das in der Praxis funktioniert. Das Interesse ist groß.“

Wohnbau-Booster – das Förderprogramm in Bayern 2024

Das Bayerische Kabinett hat am 16.01.2023 ein neues Förderprogramm aufgelegt. Unter dem Titel "Wohnbau-Booster Bayern" soll uunter anderem mit verbesserten Konditionen für Darlehen, höheren Zuschüssen und einer Extra-Förderung von Wohnungen in Orts- und Stadtkernen zusätzlich Anreize geschaffen werden. Ebenso sollen Planerinnen und Planer mit einem flexibleren Baurecht - das sich an dem von der Bayerischen Architektenkammer initiierten Gebäudetyps E orientieren soll - mehr Gestaltungsspielräume für den experimentellen, einfachen Wohnungsbau erhalten, siehe Ziffer 5 des Wohnbau-Boosters (unter dem o.g. Link).


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