Verbesserte Bauförderung für Familien ab dem 16. Oktober 2023

Viele Familien in Deutschland benötigen mittlerweile eine Bauförderung um sich Wohneigentum leisten zu können. Hier setzt das neue Förderprogramm „Wohneigentum für Familien" (WEF) an, das am 1. Juni 2023 an den Start gegangen ist und ab dem 16. Oktober 2023 verbesserte Konditionen für zinsverbilligte Darlehen bietet.

Die KfW hat die Förderbedingungen des Kredits „Wohneigentum für Familien“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verbessert. Die Verbesserung ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland. Anspruchsberechtigte Familien können durch WEF zinsverbilligte Darlehen bei ihrem Finanzierungspartner (z.B. Hausbank oder Sparkasse) erhalten.

Neue Einkommensgrenzen für Familien mit Kindern

Folgende Änderungen haben sich ab dem 16. Oktober 2023 durch die Anpassung des Förderprogramms Wohneigentum für Familien" (WEF) ergeben:

  • Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens wurde für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommensgrenze hat sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro erhöht.

  • Die Kredithöchstbeträge wurden um bis zu 35.000 Euro angehoben.

Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:

  • 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro

  • 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro

  • ab 5 Kinder: 220.000 Euro

Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:

  • 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro

  • 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro

  • ab 5 Kinder: 270.000 Euro

Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Mit dem Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) werden klimafreundliche Neubauvorhaben gefördert, bei denen der CO2-Fussabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Die KFN-Neubauförderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, die neben dem Neubau die Sanierung von Gebäuden mit insgesamt 13,9 Milliarden Euro fördert.

Zitat von Bundesbauministerin Klara Geywitz: "Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum. Wir müssen dabei aber auch nachhaltiger bauen. Beides wird mit dem Programm „Klimafreundliches Bauen“ unterstützt. Erstmalig fördern wir nur Neubauten, die nicht nur im Betrieb energieeffizient, sondern deren Treibhausgas-Emissionen im gesamten Lebenszyklus gering sind. Wir brauchen gerade im Gebäudebereich eine ehrliche Klimabilanz, um unsere Ziele zu erreichen."

Ziele des Förderprogramms Klimafreundlicher Neubau

- Förderung des nachhaltigen Bauens
- Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus
- Verringerung des Primärenergiebedarfs im Betrieb eines Gebäudes
- Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien

Was ist ein klimafreundliches Wohngebäude?

Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude wird erreicht, wenn ein Effizienzhaus 40 die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS) erfüllt und nicht mit fossilen oder biogenen Energieträgern betrieben wird.

Energieeffizient und nachhaltig bauen – gut für‘s Klima

Ein klimafreundliches Wohngebäude bestimmt definierte Bedingungen in drei Bereichen aus:

  • Energieeffizienz: Das Gebäude erreicht den Baustandard Effizienzhaus 40.

  • Nachhaltigkeit: Das Gebäude erfüllt Anforderungen des staatlichen Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG).

  • CO2-Ausstoß Das Gebäude wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt.

Ein klimafreundliches Wohngebäude kostet beim Bauen mehr Geld als ein Gebäude mit niedrigerem Standard. Doch die Mehrkosten zahlen sich dauerhaft in niedrigen Energiekosten aus – Ihre monatliche Belastung im neuen Eigenheim sinkt deutlich. Und: Mit Ihrem neuen Eigenheim leisten Sie einen wertvollen Beitrag für die Energieeffizienz Ihres Hauses und zum Klimaschutz. Das Holzhaus bzw. Holzfertighaus entspricht dem klimafreundlichen Bauen mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz.

Hier finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wichtige Informationen zu FAQs zur Bauförderung "Wohneigentum für Familien" (WEF): Wer, wie und was wird gefördert!

Wie läuft die neue Förderung für Familien ab?

Energieeffizienz-Expertinnen und -experten einbinden
Für den Antrag ist ein Energieeffizienz-Experte/eine Expertin einzubinden. Diese/r prüft und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen an das Gebäude und erstellt die "Bestätigung zum Antrag".

  1. Kredit beantragen und erhalten / Zuschuss beantragen
    Der Kredit wird vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungspartner (Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Finanzvermittler oder Versicherungen) beantragt sowie der Kreditvertrag geschlossen.

  2. Vorhaben durchführen und nachweisen
    Nach Erhalt der Zusage kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Der Energieeffizienz-Experte/die Expertin prüft und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen an das Gebäude und erstellt die "Bestätigung nach Durchführung", die dann umgehend beim Finanzierungspartner einzureichen ist.

  3. Vorhaben durchführen und nachweisen
    Nach Erhalt der Zusage kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Der Energieeffizienz-Experte/die Expertin prüft und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen an das Gebäude und erstellt die "Bestätigung nach Durchführung", die dann umgehend beim Finanzierungspartner einzureichen ist.

Die Holzhaus- und Fertigbaufirmen auf Holzbauwelt.de beraten Sie gerne über die Zuschussmöglichkeiten für ihr neues Zuhause mit einem wohngesunden und klimafreundlichen Holzhaus / Holzfertighaus.


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