Das KfW-Effizienzhaus 55 als Niedrigstenergiehaus-Standard beschreibt ein Gebäude, das nur 55 % so viel Energie benötigt wie ein vergleichbarer Neubau, der den maximal zulässigen Wert nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) erreicht. Weitere höhere Energiestandards, die von der KfW gefördert werden, sind das KfW-Effizienzhaus 40 oder das am höchsten geförderte KfW-Effizienzhaus 40 plus (sogenanntes Plusenergie-Haus).
Die Bundesregierung hat die EU-Gebäuderichtlinie für Nierigstenergiegebäude im Gebäudeenergiegesetz geregelt. Das neu in 2020 verabschiedete Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) für Neubauten definiert im § 10 (Niedrigstenergiegebäude) den "Niedrigstenergie-Neubaustandard". Im Grunde wird im neuen GEG damit das energetische Niveau der Energieeinsparverordnung (EnEV seit 2016) weitergeführt. Eine von vielen Organisationen (Grüne, diverse Verbände) geforderte notwendige Verschärfung des neuen Niedrigstenergie-Neubaustandards um die anvisierte Klimaneutralität der Bundesregierung für 2050 zu erreichen, wurde damit versäumt.
Durch das Inkraftreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 01.11.2020, das die frühere Richtlinie der EnEV ablöst, ist der Niederigstenergiestandard für den Neubau eines Hauses in Deutschland geregelt. Ein Neubau nach dem Standard eines KfW 55 Effizienzhauses entspricht dem Niedrigestenergiestandard nach dem GEG. Ein Neubau nach KfW 40 oder Neubau KfW 40 plus übertrifft die geforderte Energieeffizienz des Gebäudes und sichert die eigenen Energie als Selbstversorger. Ferner schreibt das GEG den Einsatz von Erneuerbaren Energien im Neubau vor, unter anderem Photovoltaik zur Wärme- und Kälteversorgung. Solarstrom kann bei der Ermittlung des jährlichen Primärenergiebedarfs angerechnet werden.