Der Zuschuss beträgt 30,- EUR je zusätzlich installiertem und angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Die Größe der bestehenden Anlage ist dabei unerheblich.
Besonders innovative Anwendungen werden wie folgt gefördert:
Große Solarkollektoranlagen mit einer Mindestbruttokollektorfläche von 20 m². Die gelieferte Wärme muss effektiv der Raumheizung oder Warmwasserbereitung bei Wohngebäuden mit mind. 3 Wohneinheiten zugeführt werden. Die Höhe der Förderung kann bis zu dem Dreifachen der Basisförderung betragen, sofern mit dem Vorhaben noch nicht vor Antragstellung begonnen wurde.
Die Innovationsförderung kann nicht zusätzlich zur Basisförderung beantragt werden!
Wichtiger Hinweis zur Beantragung der Zuschüsse zur Solarförderung:
Bitte beachten Sie, dass Sie die Zuschüsse rechtzeitig beantragen. Laut Auskunft des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist der Posteingangsstempel entscheidend für die Fristeinhaltung. Um das Formular korrekt ausfüllen zu können, benötigt man ein Angebot des Heizungsfachbetriebes.
Die Zuschüsse sind sowohl für Bauherren als auch für Hauseigentümer nutzbar. Die Beauftragung des Handwerksbetriebes darf jedoch erst erfolgen, wenn der Bewilligungsbescheid eingetroffen ist. Die Kombination mit anderen staatlichen Fördermitteln ist nicht möglich. Allerdings darf man zusätzlich Förderprogramme von privaten Institutionen wie Energieversorgungsunternehmen in Anspruch nehmen.
Genauere Instruktionen über das Antragsverfahren erhalten Sie online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA genannt.
Der Artikel bezieht sich auf folgende Suchbegriffe: Solarförderung, Zuschüsse Solaranlagen, Zuschuß Solar, Solarwärme, solarthermische Anlagen, BAFA, Warmwassererzeugung, Warmwasserbereitung.