Eine reine Holzbauweise beim mehrgeschossigen Wohnungsbau ist ohnehin die Ausnahme. Die Bodenplatte, Treppenaufgänge und der Aufzugsschacht werden mit Beton erstellt. Die Gebäudehülle und der Innenbereich wird mit Holz gebaut. Durch die Symbiose von Holz mit Beton und/oder Stahl entsteht die sogenannte Holzhybridbauweise. Beispielsweise wurden in der ökologischen Mustersiedlung im Prinz-Eugen-Park in München die meisten Wohngebäude als Holzhybridbau erstellt.
Anders als bei anderen Bauweisen wird beim mehrgeschossigen Wohnungsbau in systemischer Holzbauweise eine sehr gute, genaue und bis in alle Details vollständige Planung sowie intensive Zusammenarbeit aller Beteiligten vorausgesetzt. Das betrifft besonders das frühzeitige intensive Zusammenarbeiten von Tragwerks- und Brandschutzplanern, Überwachungsstellen und Ausführungsfirmen.
Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum vor allem in Ballungsgebieten steigt. Einer Studie des Pestel Institutes aus dem Jahre 2015 zufolge müssen in Deutschland rund 400.000 Wohnungen pro Jahr bis 2021 neu gebaut werden um den Wohnungsbedarf zu decken. Die Studie wurde für das Verbändebündnis „Sozialer Wohnungsbau“ erstellt.
In den Städten werden für ältere Menschen Mehrgenerationenhäuser benötigt. Für Studenten wird bezahlbarer Wohnraum durch Studentenwohnheime benötigt. Für die zahlreichen Kinder in den Städten müssen Kitas gebaut werden. Und für einkommensschwächere Familien ist dringend bezahlbarer Wohnraum im sozialen Wohnungsbau erforderlich. Durch die schnelle und hohe Vorfertigung im Holzbau entstehen hier Gebäude im mehrgeschossigen Wohnungsbau.
Baugenossenschaften, Quartiersentwickler, private und gewerbliche Investoren finden mit der hybriden Bauweise von Holz und Beton im mehrgeschossigen Wohnungsbau eine ökologische, wirtschaftliche und auf ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte bauliche Lösung.
Die neuen Landesbauverordnungen in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin oder Hamburg erlauben es, die Gebäudeklasse vier und fünf mit Holz zu bauen. Der Holzbau geht in die Höhe. Vier-, fünf- und siebengeschossige Wohnhäuser oder auch höhere Gebäude in Holzsystembauweise entstehen für mehr Wohnraum in den Ballungsgebieten.
Das Bauen mit Holz in Gebäudeklasse 4 (bis 13 m Höhe) und 5 (bis 22 Meter Höhe) stellt eine absolute Alternative zum bisherigen Massivbau dar. Sie ist technisch, ökologisch und auch wirtschaftlich attraktiv. Bereits geplante und gebaute Bauprojekte belegen dies nachdrücklich.
Der Vorteil der Holz-Vorfertigung wird immer mehr erkannt. Verdichtetes Bauen in der Stadt - so lassen sich Lücken mit der Leichtbauweise aus Holz schnell schließen und bezahlbarer Wohnraum schaffen. Die präzise und schnelle Vorfertigung im Werk des Holzbaunternehmens ermöglicht es, wie bei keinem anderen Baustoff, große Bauelemente per LKW und Kran an die Baustelle zu transportieren.
Die massgenauen vorgefertigten Bauteile wie Decken oder Wände werden inklusive Dämmung, Fenster und Installationen vor Ort zusammengefügt. Hier wird nebeneinander und nicht nacheinander gebaut. Die gut ausgebildeten Planer, Ingenieure und Handwerker in Deutschland sind in der Lage, die präzise geplanten Bauten schnell zu realisieren.
Nicht nur in der Herstellung, sondern auch im laufenden Betrieb setzen sich die Holzbauten von ihren Konkurrenten positiv ab und überzeugen mit ihrem ökologischen Abdruck. Urbaner mehrgeschossiger Holzbau für nachhaltigen Wohnraum.
Gebäudeklasse 1 | frei stehende Gebäude mit einer Höhe bis zu sieben Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern. |
Gebäudeklasse 2 | Gebäude mit einer Höhe bis zu sieben Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern. |
Gebäudeklasse 3 | sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu sieben Metern. |
Gebäudeklasse 4 | Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 Metern; Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 Quadratmetern. |
Gebäudeklasse 5 | sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 22 Metern, die nicht unter die Sonderbauten fallen. |
Sonderbauten | wie zum Beispiel Hochhäuser mit einer Höhe von mehr als 22 Metern oder Versammlungsstätten. |