Gebäudestandards stufen Gebäude anhand ihres jährlichen spezifischen Energiebedarfs (zumeist Primärenergie) ein. Der Gesetzgeber begrenzte erstmals 1977 mit der 1. Wärmeschutzverordnung die maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen und damit die Wärmeverluste der Gebäudehülle. Novellierungen mit steigenden Anforderungen folgten in den Jahren 1982 und 1995.
Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 wurde die Wärmeschutzverordnung mit der Heizungsanlagenverordnung zusammengeführt. Seither werden die energetische Bauteilqualität und die Anlagentechnik eines Gebäudes nicht mehr getrennt voneinander sondern ganzheitlich in einem System betrachtet.