Effizienzhaus 40 plus

Förderung für Bau oder Ersterwerb eines neuen Effizienzhaus

Ein Holzhaus bauen als KfW-40 Plus EffizienzHaus erzielte seit 01.04.2016 die höchste Förderung. Das Förderprogramm zum energieeffizienten Bauen wurde aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes finanziert.

Die bis 30.06.2021 gültige frühere KfW-Förderung setzte auf verschiedene Energiestandards beim Bauen auf: Die Zahlen hinter den einzelnen Standards (KfW-Effizienzhaus 70, 55, 40, 40 Plus) bezogen sich auf den anteiligen Energieverbrauch im Verhältnis zu einem standardisierten Referenzhaus. Ein Holzhaus oder Fertighaus im Neubau, das einen Wert von KfW 40 erreicht und damit nur 40 % der Energie des Referenzhauses benötigt, erhielt die Förderung für ein KfW-40-Effizienzhaus.

Aktuelles zur Neubau-Förderung

Seit 21.04.2022 gilt als KfW-Neubau-Förderung nur noch für das Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen (QNG). Ab 01.01.2023 soll ein neues umfassendes Förderprogramm unter dem Titel "Klimafreundliches Bauen" an den Start gehen, das im Moment vom Ministerium vorbereitet wird. Insbesondere sollen die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker berücksichtigt werden, was der Holzbauweise sehr zuträglich sein wird.

BAFA - Förderprogramm im Überblick Aktuell

KfW-Neubau-Förderung nur mit Qualitätssiegel

Was zeichnete ein Effizienzhaus 40 plus aus?

Grundsätzlich blieben die Vorgaben gegenüber dem klassischen Effizienzhaus 40 Plus Standard beim Fertighaus erhalten, hinzu kam allerdings das sogenannte KfW Plus-Paket, das es zu erfüllen galt:

  • Ein stationäres Batteriespeichersystem – Stromspeicher
  • Eine Visualisierung über ein Benutzerinterface für den Stromverbrauch und die Stromerzeugung
  • Eine Lüftungsanlage mit entsprechender Wärmerückgewinnung
  • Eine stromerzeugende Anlage mittels erneuerbarer Energie

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau empfahl bei der Hausplanung die Einschaltung eines Energieberaters, um die wichtigen Voraussetzungen auch zu erfüllen. Die Holzhaus-Hersteller auf Holzbauwelt.de haben diesen Energiestandard angeboten. Auch nach Wegfall der damaligen KfW-Förderung werden logischerweise hoch wärmegedämmte und energieeffiziente Holzfertighäuser produziert.

Planungsphasen für den Hausbau und Neubau

Da die Planungsphasen für den Hausbau und Neubau eines Holzhauses oder Fertighauses viel Zeit in Anspruch nehmen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Öffentlichkeit frühzeitig über die Neuregulierung der bis 30.06.2021 geltenden KfW-Förderung informiert.

Welche Gesetze regeln die energetischen Anforderungen an Gebäude?

Zum 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Es bündelt die bislang geltende Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in einem einheitlichen Gesetz, dem GEG 2020. Das GEG regelt vor allem, wie zuvor bei der EnEV auch, die konkreten Vorgaben zu Gebäudehüllen- und Energieeffizienz-Standards. Bei Neubauten gilt der ehemals festgelegte Endenergiebedarf von 45 bis 60 kWh pro Quadratmeter Nutzfläche.

Mit dem neuen GEG  müssen nun alle Neubauten Niedrigstenergiegebäude im Sinne der EU-Gebäuderichtlinie sein. Wenn Sie ein neues Holzhaus oder Holzfertighaus bauen wollen, sind Sie auf dem richtigen Weg. Klimaneutrale und wohngesunde Holzfertighäuser erfüllen ohnehin den Niedrigstenergiehaus-Standard. Das bisherige förderfähige KfW-Effizienzhaus wird ersetzt durch die QNG-Anforderungen (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) für den Neubau ab 20.04.2022.

Niedrigstenergiestandard für Neubauten ab 2021

Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie

Die bereits verabschiedete Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden schaffte die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die EU-Gebäuderichtlinie führt die Pflicht ein, Neubauten im Niedrigstenergiestandard zu errichten.

Durch das Inkraftreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 01.11.2020, das die frühere Richtlinie der EnEV ablöste, ist der Niederigstenergiestandard für den Neubau eines Hauses in Deutschland geregelt. Ein Neubau nach dem Standard eines KfW 55 Effizienzhauses ist der Mindestenergiestandard nach dem GEG. Ein Neubau das die Anforderungen der neuen Nachhaltigkeitsklasse NH mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erfüllt, verfügt über ein gefördertes Effizeinzhaus.

Häuser nach Effizienzhaus 40 plus Standard