Seit 21.04.2022 gilt als KfW-Neubau-Förderung nur noch für das Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen (QNG). Ab 01.01.2023 soll ein neues umfassendes Förderprogramm unter dem Titel "Klimafreundliches Bauen" an den Start gehen, das im Moment vom Ministerium vorbereitet wird. Insbesondere sollen die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker berücksichtigt werden, was der Holzbauweise sehr zuträglich sein wird.
Grundsätzlich blieben die Vorgaben gegenüber dem klassischen Effizienzhaus 40 Plus Standard beim Fertighaus erhalten, hinzu kam allerdings das sogenannte KfW Plus-Paket, das es zu erfüllen galt:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau empfahl bei der Hausplanung die Einschaltung eines Energieberaters, um die wichtigen Voraussetzungen auch zu erfüllen. Die Holzhaus-Hersteller auf Holzbauwelt.de haben diesen Energiestandard angeboten. Auch nach Wegfall der damaligen KfW-Förderung werden logischerweise hoch wärmegedämmte und energieeffiziente Holzfertighäuser produziert.
Da die Planungsphasen für den Hausbau und Neubau eines Holzhauses oder Fertighauses viel Zeit in Anspruch nehmen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Öffentlichkeit frühzeitig über die Neuregulierung der bis 30.06.2021 geltenden KfW-Förderung informiert.
Zum 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Es bündelt die bislang geltende Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in einem einheitlichen Gesetz, dem GEG 2020. Das GEG regelt vor allem, wie zuvor bei der EnEV auch, die konkreten Vorgaben zu Gebäudehüllen- und Energieeffizienz-Standards. Bei Neubauten gilt der ehemals festgelegte Endenergiebedarf von 45 bis 60 kWh pro Quadratmeter Nutzfläche.
Mit dem neuen GEG müssen nun alle Neubauten Niedrigstenergiegebäude im Sinne der EU-Gebäuderichtlinie sein. Wenn Sie ein neues Holzhaus oder Holzfertighaus bauen wollen, sind Sie auf dem richtigen Weg. Klimaneutrale und wohngesunde Holzfertighäuser erfüllen ohnehin den Niedrigstenergiehaus-Standard. Das bisherige förderfähige KfW-Effizienzhaus wird ersetzt durch die QNG-Anforderungen (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) für den Neubau ab 20.04.2022.
Die bereits verabschiedete Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden schaffte die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die EU-Gebäuderichtlinie führt die Pflicht ein, Neubauten im Niedrigstenergiestandard zu errichten.
Durch das Inkraftreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 01.11.2020, das die frühere Richtlinie der EnEV ablöste, ist der Niederigstenergiestandard für den Neubau eines Hauses in Deutschland geregelt. Ein Neubau nach dem Standard eines KfW 55 Effizienzhauses ist der Mindestenergiestandard nach dem GEG. Ein Neubau das die Anforderungen der neuen Nachhaltigkeitsklasse NH mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erfüllt, verfügt über ein gefördertes Effizeinzhaus.