Die wichtigste Voraussetzung für die Gewährung einer staatlichen Förderung Ihres Bau- oder Sanierungsvorhaben ist, dass Sie mit Ihrem Projekt noch nicht begonnen haben, bevor Sie einen Antrag stellen. Daher ist es unumgänglich, sich schon vor Beginn der Planung über landesspezifische Fördermöglichkeiten zu informieren. Diese heben sich durch relativ niedrige Zinsen deutlich von privaten Kreditgebern ab, sind jedoch nur so gut ausgestattet, wie es die aktuelle Haushaltslage der Länder hergibt. Des Weiteren zeichnen sich staatliche Fördermittel dadurch aus, dass Sie über den klassischen Hausbau oder Hauskauf hinaus auch den Erwerb einer Eigentumswohnung, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz oder barrierefreie Zugänge finanziell fördern. Hier sind oft niedrige Zinssätze, Baudarlehen oder Zuschüsse zur Baufinanzierung zu erhalten.
Bis vor einigen Jahren existierte mit der Eigenheimzulage noch eine staatliche Bauförderung, die vor allem Familien zugutekommen sollte. Weil die Eigenheimzulage 2006 abgeschafft worden ist, gilt diese nur noch für Bauherren, die noch vor Beginn des Jahres 2006 mit dem Bau ihres Objekts begonnen haben. Als Ersatz für den Wegfall dieser Förderung kann das Wohn-Riestern betrachtet werden, bei dem Grund- und Kinderzulagen ausgeschüttet werden. Dafür müssen Sie inklusive der staatlichen Förderung 4 Prozent Ihres sozialversicherungspflichten Einkommens aus dem Vorjahr in die Riester-Rente einzahlen, damit die Zulagen nicht gekürzt werden.
Ein verbreitetes Förderprogramm ist darüber hinaus die Wohnungsbauprämie. Von dieser profitieren steuerpflichtige Staatsbürger der Bundesrepublik mit einer Prämie in Höhe von 8,8 Prozent. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschritten wird. Für Alleinstehende beträgt das nicht zu versteuernde Einkommen 25.600 Euro, für Verheiratete exakt doppelt so viel, nämlich 51.200 Euro. Oft werden Wohnungsbauprämien in Kombination mit Bausparverträgen vergeben. Hier werden vermögenswirksame Leistungen von jährlich bis zu 470 Euro für Alleinstehende und 940 Euro für Verheiratete steuerlich gefördert, wobei die Einkommensgrenze für die erste Gruppe bei 17.900 Euro und die zweite Gruppe bei 35.800 Euro liegt. Ein Bausparvertrag kann jedoch unter keinen Umständen vor Ende des vereinbarten Vertrags gekündigt werden, womit der Gesetzgeber sicherstellen möchte, dass die Zuschüsse ausschließlich in die Finanzierung von Wohnraum oder energetische Sanierungsmaßnahmen fließen.
Gerade für die energieeffiziente Sanierung und Modernisierung einer Eigentumswohnung bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zweckgerechte Darlehen an. Für ein Effizienzhaus 100 kann beispielsweise die energetische Sanierung, also die Dämmung von Wand und Dach (62.000 Euro), der Abbau von Barrieren im Innenbereich (18.000 Euro) und eine Photovoltaikanlage inklusive Installation (20.000 Euro) finanziert werden. Bei einem Tilgungszuschuss von 10 Prozent auf 62.000 Euro beträgt der Betrag, den Sie zurückzahlen müssen, nur noch 93.800 Euro.
Die Bandbreite an staatlichen Fördermitteln der Baufinanzierung ist groß, weshalb nachfolgend bekannte Förderprogramme angeführt sind:
Neben den bundesweiten Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Förderung in Ihrer Kommune, können Sie sich auch von Ihrem Bundesland beim Neubau unterstützen lassen. Zuständig für die Förderungen sind hier in der Regel die Landesbanken.