Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die Änderungen und Neuregelungen zum 01.07.2021 sowie zu den Änderungen, die schon ab dem 01.01.2021 gelten. Damit können Sie auch entscheiden, ob Sie noch rechtzeitig eine Förderung nach der bisherigen Regelung beantragen möchten – oder ob Sie warten, bis die neue Regelung gilt.
Details und Förderbestimmungen der KfW zur neuen BEG sind auf folgender KfW-Seite veröffentlicht.
Ab 01.07.2021 wird die Förderung von Effizienzhäusern auch umgestellt und es gilt dann die BEG für Wohngebäude (BEG WG) und für Nichtwohngebäude (BEG NWG). Ab 2022 wird dann nochmals umstrukturiert und das BAFA übernimmt sämtliche Zuschuss-Varianten der KfW.
Dazu die aktuelle Förderung: BAFA - Förderprogramm im Überblick Aktuell
Mit der Einführung des BEG war auch eine Erhöhung der Förderungen vorgesehen. Sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Komplettsanierungen und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard wird die BEG Förderung für besonders nachhaltige oder energieeffiziente Gebäude bzw. Technologien gewährt. Das Prädikat EE (erneuerbare Energie) erhielt man, wenn mindestens 55 Prozent der vom Neubau benötigten Energie regenerativ erzeugt wurden. NH (Nachhaltigkeit) steht für ein dem Haus verliehenes Nachhaltigkeitszertifikat. Ausgestellt wird es von staatlich anerkannten Zertifizierungsstellen. Die neuen Klassen Effizienzhaus EE und Effizienzhaus NH werden einfach an die bestehenden Energiestandards angehängt, z.B. 40 EE oder 55 NH.
Die bisherigen Effizienzhausstufen KfW 55, KfW 40, KfW 40 werden nicht mehr gefördert. Seit 21.04.2022 gilt die alleinige Förderstufe für das Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit. Die Verantwortung über die Förderanträge liegt jetzt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
Die KfW-Förderung im Bereich Sanierung/Neubau wird jetzt unter einem Dach zusammengefasst – als „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Die neue Förderung soll dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energieeeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergieebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.
Ab dem 01.07.2021 bis 28.07.2022 konnten neue Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ nach den "alten" Effizienzhausstufen KfW 55 und KfW 40 beantragt werden – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen.
Bereits seit 21. April 2022 wird von der BAFA nur noch die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse und Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ gefördert. Zum 28. Juli 2022 hat die KfW nun den Förderhöchstbetrag von 150.000 Euro auf 120.000 Euro herabgesetzt, wovon nur noch 5 statt zuvor 12,5 Prozent bezuschusst werden – also maximal 6.000 Euro.
Die Förderung des EH40-Standard mit Nachhaltigkeits-Klasse und Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ ist bis Ende 2022 befristet. Ab Januar 2023 soll ein umfassendes und komplett neues Förderprogramm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ gültig sein und die alten Programme ablösen.
Effizienzhaus | (Tilgungs-)zuschuss in % je Wohnung | Betrag je Wohnung |
---|---|---|
Effizienzhaus 40 Plus | 25 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 40 | 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 | Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse<22,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 33.750 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 17,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 26.250 Euro |
Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Details dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.
Sie stellen Ihren Antrag auf die neue BEG-Förderung, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag abschließen. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Die neuen Förderprodukte der BEG ab 01.07.2021
Wenn Sie einen Neubau als Holzhaus, Fertighaus anstreben, dann müssen Sie mindestens den Effizienzhausstandard 55 erreichen, um eine Förderung bewilligt zu bekommen. Bei dieser Förderung handelt es sich um den KfW-Kredit 153. Auch hier können Sie über den Tilgungszuschuss den zurückzuzahlenden Kreditbetrag reduzieren.
Diese nachstehende Übersicht für die bestehende KfW-Förderung für das KfW Effizienzhaus gilt noch bis 30.06.2021.
Energiestandard | Tilgungszuschuss (Altbau) | Tilgungszuschuss (Neubau) |
---|---|---|
KfW-Effizienzhaus 40 Plus | ----- | 25 % des Kreditbetrages von höchstens 120.000 €, also maximal 30.000 € |
KfW-Effizienzhaus 40 | ----- | 20 % des Kreditbetrages von höchstens 120.000 €, also maximal 24.000 € |
KfW-Effizienzhaus 55 | 40 % des Kreditbetrages von höchstens 120.000 €, also maximal 48.000 € | 15 % des Kreditbetrages von höchstens 120.000 €, also maximal 18.000 € |