Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die Änderungen und Neuregelungen zum 01.07.2021 sowie zu den Änderungen, die schon ab dem 01.01.2021 gelten. Damit können Sie auch entscheiden, ob Sie noch rechtzeitig eine Förderung nach der bisherigen Regelung beantragen möchten – oder ob Sie warten, bis die neue Regelung gilt.
Details und Förderbestimmungen wird die KfW im April 2021 veröffentlichen und auf folgender KfW-Seite veröffentlichen..
Ab 01.07.2021 wird die Förderung von Effizienzhäusern auch umgestellt und es gilt dann die BEG für Wohngebäude (BEG WG) und für Nichtwohngebäude (BEG NWG). 2023 wird dann nochmals umstrukturiert und das BAFA übernimmt sämtliche Zuschuss-Varianten der KfW.
Mit der Einführung des BEG ist auch eine Erhöhung der Förderungen vorgesehen. Sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Komplettsanierungen und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard wird die BEG Förderung für besonders nachhaltige oder energieeffiziente Gebäude bzw. Technologien steigen. In diesem Zusammenhang ist auch von EE-Klassen und NH-Klassifizierung die Rede. Gemeint sind damit neu geschaffenen Effizienzhaus-Klassen bzw. Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifikat.
Die KfW-Förderung im Bereich Sanierung/Neubau wird jetzt unter einem Dach zusammengefasst – als „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Die neue Förderung soll dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energieeeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergieebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.
Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.
Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.
Wenn Sie neues Effizienzhaus bauen oder kaufen, fördern wir Sie wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss – Sie haben die Wahl.
Effizienzhaus | (Tilgungs-)zuschuss in % je Wohnung | Betrag je Wohnung |
---|---|---|
Effizienzhaus 40 Plus | 25 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 40 | 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 | Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse<22,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 33.750 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 17,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 26.250 Euro |
Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Details dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.
Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag abschließen. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Die neuen Förderprodukte der BEG ab 01.07.2021
Wenn Sie einen Neubau als Holzhaus, Fertighaus anstreben, dann müssen Sie mindestens den Effizienzhausstandard 55 erreichen, um eine Förderung bewilligt zu bekommen. Bei dieser Förderung handelt es sich um den KfW-Kredit 153. Auch hier können Sie über den Tilgungszuschuss den zurückzuzahlenden Kreditbetrag reduzieren.
Diese nachstehende Übersicht für die bestehende KfW-Förderung für das KfW Effizienzhaus gilt noch bis 30.06.2021.
Energiestandard | Tilgungszuschuss (Altbau) | Tilgungszuschuss (Neubau) |
---|---|---|
KfW-Effizienzhaus 40 Plus | ----- | 25 % des Kreditbetrages von höchstens 120.000 €, also maximal 30.000 € |
KfW-Effizienzhaus 40 | ----- | 20 % des Kreditbetrages von höchstens 120.000 €, also maximal 24.000 € |
KfW-Effizienzhaus 55 | 40 % des Kreditbetrages von höchstens 120.000 €, also maximal 48.000 € | 15 % des Kreditbetrages von höchstens 120.000 €, also maximal 18.000 € |