Solarpflicht in welchen Bundesländern beim Neubau?

Solarpflicht beim Neubau für alle? Im Sondierungspapier des künftigen Regierungsbündnisses zwischen SPD, Grünen und FDP steht: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ Einige Bundesländer haben bereits in ihren Klimaschutzgesetzen verbindliche Regelungen für die Solarpflicht getroffen.

Das globale Klimaschutz-Abkommen von Paris aus dem Jahre 2015 gibt den Rahmen zur Bekämpfung des Klimawandels vor: Die Erderwärmung soll deutlich unter 2°C gehalten werden; der Temperaturanstieg soll durch weitere Maßnahmen auf 1,5°C begrenzt werden. Außerdem sollen die Länder bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützt werden. Das Sondierungspapier weist laut den Grünen konkrete Maßnahmen für den Windausbau aus (2 % der Fläche), Solaranlagen auf Gebäuden werden zur Pflicht und der Ausstieg aus dem fossilen Verbrenner kommt verbindlich.

Solarpflicht für den Hausbau ab Mai 2022 in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist das erste Flächenland, dass eine umfassende Solarpflicht beschlossen hat. Für Nicht-Wohngebäude (Büro- und Verwaltungsgebäude, Fabrikgebäude, Hotels, Krankenhäuser) ist die verbindliche Solarpflicht vom 1. Januar 2022 an gesetzlich festgeschrieben. Die Novelle des Klimaschutzgesetzes für Baden-Württemberg vom 06.10.2021 sieht vor, dass eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlage) auf Dächern nun auch für Wohngebäude (Neubau von Wohnhäusern) gilt. Für Neubauten gilt die Solarpflicht schon ab 1. Mai 2022 in Baden-Württemberg. Hausbesitzer, die eine grundlegende Dachsanierung vornehmen, müssen vom 1. Januar 2023 an eine Photovoltaikanlage einbauen lassen.

Das Umweltministerium von Baden-Württemberg schätzt die Kosten für eine durchschnittliche Solaranlage auf knapp 10.000 Euro und argumentiert, dass sich die Investition langfristig lohne, weil Hauseigentümer den erzeugten Strom entweder einspeisen oder selbst verbrauchen könnten.

Solarpflicht für den Hausbau ab Januar 2023 in Berlin

In Berlin verpflichtet das sogenannte Solargesetz private Eigentümer von Neubauten zur Solarpflicht und bei Bestandsgebäude im Falle einer grundlegenden Dachsanierung zur Installation und zum Betrieb einer Fotovoltaik-Anlage auf ihrem Gebäudedach ab dem 01.01.2023. Alternativ kann die Anlage nach Angaben der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe auch an der Gebäudefassade oder eine Solarthermieanlage installiert werden.

Solarpflicht für den Hausbau ab Januar 2023 in Hamburg

Eine Solarpflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen zur Strom- und Warmwassergewinnung gilt laut dem Klimaschutzgesetz in Hamburg ab dem 01.01.2023 für alle privaten wie auch öffentlichen Neubauten. Für Bestandsgebäude, bei denen das Dach vollständig erneuert wird, greift die Solarpflicht frühestens ab dem 01.01.2025.

Diese Bundesländer planen eine mögliche Solarpflicht

Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Bremen, Bayern und Sachsen haben entsprechende Pläne oder Gesetzesentwürfe für eine mögliche Solarpflicht für Neubauten. Diese sind jedoch noch nicht verbindlich bzw. rechtskräftig entschieden.
Nordrhein-Westfalen setzt dagegen mit einer Reform des Landesbauordnung bei Parkflächen an. Ab dem Jahr 2022 sollen geeignete neue Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen überdacht und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden müssen. Diese Solarpflicht gilt nur für Flächen, die zu Nichtwohngebäuden gehören. Das Gesetz trat bereits im Juli 2021 in Kraft. 
Tipp: Wenn Sie sich mit dem energieeffizienten und klimafreundlichen Hausbau beschäftigen, lassen Sie sich am besten, von ausgewählten Holzhaus- und Fertighausherstellern beraten.


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