Positives Beispiel für eine ideale Kombination aus Wärmedämmung und Isolierverglasung sind Niedrigenergie- und Passivhäuser. Denn diese entsprechen den Vorgaben der EnEV nicht nur, sondern unterschreiten sogar die vorgegebenen Richtwerte. Beispielsweise darf ein Fenster nach Passivhausstandard einen Wärmedurchgangskoeffizienten von 0,8 nicht überschreiten.
Primärenergiebedarf
Der Primärenergiebedarf beschreibt den gesamten Bedarf an Energie des Wohngebäudes. Er umfasst nicht nur den Verbrauch an Energie für Wärme und Elektrizität, sondern erfasst auch den energetischen Aufwand für die Herstellung dieser Energie.
Ein sogenannter Primärenergiefaktor dient als Multiplikator für den Energieverbrauch, um den Primärenergiebedarf zu ermitteln.
Beispielsweise eine Erdgasheizung besitzt einen Primärenergiefaktor von 1,1. Im Vergleich dazu liegen Heizungsanlagen, die erneuerbare Energien nutzen, mit einem Faktor von 0 auf Platz eins. Denn je geringer der Primärenergiefaktor, desto geringer ist der Primärenergiebedarf.
Dies ist relevant für Hausbesitzer, da der zulässige Primärenergiebedarf für Neubauten mit der Novelle der EnEV im Jahr 2016 um 25 Prozent gesenkt wurde. Somit sind Eigentümer und Bauherren nicht nur durch das EEWärmeG angehalten erneuerbare Energien zu nutzen, sondern auch durch die EnEV aufgrund des geringen Primärenergiebedarfs verpflichtet.
Gebäudebestand
Die Regelungen der Energieeinsparverordnung greifen unter bestimmten Umständen auch bei bestehenden Gebäuden. Im Wesentlichen sind die Vorgaben der EnEV bei der Renovierung und Sanierung von Bestandsgebäuden zu beachten. Denn umfassen die Änderungsarbeiten einen Anteil von mindestens 10 Prozent an der Gebäudefläche, so hat der Bauherr für das betroffene Bauteil die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen.
Heizungsanlagen
Auch Heizungsanlagen sind von den Anforderungen der Energieeinsparverordnung betroffen. Um eine effiziente Wärmeerzeugung in deutschen Haushalten zu sichern, sind Heizungsanlagen, die vor dem Jahr 1985 installiert wurden, für den häuslichen Betrieb nicht mehr zulässig. Allgemein gilt: Ist die Anlage älter als 30 Jahre, dürfen Besitzer diese nicht betreiben und sind durch die EnEV zu einem Austausch verpflichtet.
Mit welchen Kosten zum Beispiel ist bei Austausch einer Gasheizung zu rechnen?
Um den Austausch finanziell zu vereinfachen, existieren zahlreiche staatliche Förderprogramme.
Informieren Sie sich auf den Seiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über geeignete Zuschussprogramme für Ihre Heizungsanlage. Über das KfW Zuschussprogramm 430 aus dem Heizungspaket des Bundes erhalten Hausbesitzer bis zu 15 Prozent Zuschuss auf die Investitionskosten für die neue Öl- oder Gasheizung.