Der Gebäudetyp E geht zurück auf eine Initiative der Bayerischen Architektenkammer, der sich auch die Bayerische Ingenieurekammer-Bau angeschlossen hat. Beide Kammern unterstützen die Pilotprojekte mit ihrem Engagement. Das Bauen unter dem Schlagwort Gebäudetyp E zielt darauf ab, die Vielzahl an Normen und Regelwerken auf den Prüfstand zu stellen, um mit normreduzierten und abweichenden Lösungen einfachere und damit kostengünstigere und ressourcenschonendere Gebäude errichten zu können.
Im Sommer 2023 hat das Bayerische Bauministerium dafür Artikel 63 BayBO von einer Ermessensvorschrift in eine Sollvorschrift umgewandelt, sodass nun Abweichungen regelmäßig zugelassen werden sollen, insbesondere bei Vorhaben zur Erprobung neuer Bau- und Wohnformen. Von großer Bedeutung für die dem Gebäudetyp E zu Grunde liegende Idee des einfachen Bauens wird allerdings sein, ob es gelingt, auch im Zivilrecht Möglichkeiten für Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu schaffen.
Bundesbauministerin Klara Geywitz hofft mit dem Gebäudetyp E auf einen Impuls für die Bauwirtschaft. "Unser Ziel ist es, auch in Zukunft qualitätsvoll zu bauen und dabei gleichzeitig schneller und kostengünstiger zu werden, denn der Wohnraumbedarf bleibt hoch", sagte sie. Komfortbezogene Entscheidungen, wie etwa die Zahl der Steckdosen im Wohnzimmer, würden künftig den Vertragsparteien überlassen. "Die Gebäudesicherheit, zum Beispiel die Statik oder der Brandschutz, bleibt davon unberührt", stellte sie klar.
Buexperten weisen ferner darauf hin, dass im nächsten Schritt die Länder in ihren 16 Landesbauordnungen oder der Bund technisch festlegen, wie jene Mindeststandards aussehen sollen, von denen nicht abgewichen werden kann, damit Rechtssicherheit für den Gebäudetyp in der techischen Ausführung entsteht.