Seit 1. Juli 2021 wird der Bau von Wohngebäuden gefördert, die sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik auszeichnen und die die in den „Technischen Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ zu definierten Vorgaben an die Gesamtenergieeffizienz (Bezugsgröße: Primärenergiebedarf) und an die Energieeffizienz der Gebäudehülle (Bezugsgröße: Transmissionswärmeverlust) für eine Effizienzhaus-Stufe erreichen.
Für Bauherren sind im Neubau-Bereich hohe Förderungen für das Effizienzhaus 40 und das Effizienzhaus 55 möglich – jeweils in der Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse. Hier liegt der Tilgungszuschuss jeweils 2,5 Prozent höher als in der klassischen Effizienzhaus-Variante. Außerdem sind bis zu 150.000 Euro als Kredit abrufbar.
Haustyp | Förderung |
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Effizienzhaus 40 Plus | 25 % von max. 150.000 € Kreditbetrag, entspricht max. 37.500 € Zuschuss |
Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000 € Kreditbetrag, entspricht max. 24.000 € Zuschuss |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 22,5 % von max. 150.000 € Kreditbetrag, entspricht max. 33.750 € Zuschuss |
Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000 € Kreditbetrag, entspricht max. 18.000 € Zuschuss |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 17,5 % von max. 150.000 € Kreditbetrag, entspricht max. 26.250 € Zuschuss |
Parallel zur Effizienzhaus-Förderung kann ab 1. Juli 2021 auch die verbesserte Förderung für Baubegleitung und Fachplanung bei der KfW beantragt werden. Achtung! Der Antrag auf KfW-Förderung ist vor Beginn des Bauvorhabens zu stellen. Das gilt auch für die übrigen KfW Programme wie Tilgungszuschüsse oder Direktzuschüsse.
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