KfW-Förderung Neubau für Familien ab Juni 2023

Im Juni 2023 startet die staatliche KfW-Förderung mit dem Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) 300 und löst das bisher bekannte Baukindergeld ab. Die Förderbank KfW will damit vor allem Familien mit geringen bis mittleren Einkommen beim Kauf von selbstgenutztem Wohnraum unterstützen. Die Förderung sieht zinsgünstige Kredite zur Wohnraumbeschaffung vor.

Die Bundesregierung stellt ihre Bauförderung in zwei Etappen neu auf. Das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ läuft seit Anfang März 2023, ab Juni 2023 können dann Mittel aus einem zweiten Programm für Familien mit geringen Einkommen abgerufen werden. Voraussetzung für beide Förderungen ist ein hoher energetischer Standard der Gebäude.

Neubauförderung ab Juni 2023 als Ersatz für das bisherige Baukindergeld

Die Bezahlbarkeit von Wohnraum ist angesichts steigender Mieten und Immobilienpreise in den vergangenen Jahren vermehrt in den Fokus geraten. Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, stellt die Stärkung der Wohneigentumsbildung insgesamt und insbesondere für Haushalte mit Kindern neben dem Mietwohnungsneubau einen Schwerpunkt der Wohnraumoffensive der Bundesregierung dar.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) will Familien beim Erwerb oder Bau von Wohneigentum unterstützen. "Die neue Wohneigentumsförderung für Familien soll zum 1. Juni 2023 starten", sagte ein Sprecher des Ministeriums. Die Ministerin hatte zuvor in der "Welt am Sonntag" den Startschuss für die neue Eigentumsförderung genannt. Für das Jahr 2023 stünden dafür insgesamt 350 Millionen Euro zur Verfügung, betonte der Sprecher. Einen Anspruch auf die zinsverbilligten Kredite hätten Familien mit geringem Einkommen.

Kredit statt Zuschuss für die Wohnbauförderung von Familien

Der größte Unterschied zwischen Baukindergeld und dem Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ist, dass es sich bei der neuen Förderung nicht um einen Zuschuss handelt. Vielmehr sollen Familien einen zinsgünstigen Kredit bekommen. Die genauen Konditionen dafür wurden bisher aber noch nicht veröffentlicht. Was bekannt ist:

  • Berechtigt für die KfW-Förderung WEF (300) sollen Familien mit einem Jahreseinkommen bis zu 60.000 Euro sein.
  • Für jedes weitere im Haushalt lebende, minderjährige Kind, darf das Jahreseinkommen 10.000 Euro höher liegen.
  • Das Kreditvolumen soll insgesamt bei 350 Millionen Euro im Jahr liegen, maximal soll ein Kredit von bis zu 240.000 Euro je Antragsteller bereitstehen.
  • Die Förderung gilt bei Neubauten oder Erstkauf, die mindestens den Standard Effizienzhaus 40 erfüllen, aber nicht für Bestandsimmobilien .
  • Es gilt als wahrscheinlich, dass die KfW auch in diesem Fall Bau bzw. Kauf einschließlich Nebenkosten fördert sowie Kosten für Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit sowie Nachhaltigkeitszertifizierung
  • Antragsteller müssen die Immobilien selbst bewohnen, dürfen kein Baukindergeld in Anspruch genommen haben und müssen Eigentümer sein.

WICHTIG: Vor Baubeginn Antrag auf KfW-Förderung stellen!

Egal ob Neubau oder Sanierung – die wichtigste Regel bei der KfW-Förderung lautet: Erst den Antrag auf Förderung stellen, dann Verträge unterschreiben! Wenn Sie einen zinsgünstigen KfW-Kredit für Ihre Baufinanzierung in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich an Ihre Hausbank. Einen Antrag auf Zuschuss stellen Sie direkt bei der KfW-Bank. Dabei unterstützt Sie ein Energieberater / Sachverständiger der Holzhaus-Anbieter auf diesem Portal.

Hoher Energiestandard beim Neubau weitere Fördervoraussetzung

Besonders die Neuerrichtung von Gebäuden soll gefördert werden, die sich durch eine geringe Treibhausgasemission im Lebenszyklus sowie einen geringen Energieverbrauch in der Betriebsphase auszeichnen. Eine weitere Voraussetzung für eine Förderung sei deshalb, dass der Neubau mit einem höheren als dem gesetzlichen klimafreundlichen Niveau des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) errichtet wird. Dieser liegt derzeit beim Energiestandard Effizienzhaus 55. Lassen Sie sich deshalb zu den energetischen Voraussetzungen im Neubau von den Haus-Herstellern auf Holzbauwelt.de beraten. Eine Auswahl an Häusern zum Thema "Holzhaus bauen" erhalten Sie über den Link.

Neues KfW-Förderprogramm ab März 2023 für Neubauten

Die Bundesregierung fördert ab dem 1. März 2023 den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude mit günstigeren Krediten. Standard dafür ist das Effizienzhaus 40. Eine nochmals höhere Förderung gibt es für Gebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“. Die Neuregelung hilft dabei, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu verringern und die deutschen Klimaziele zu erreichen. Bei der Förderung wird erstmals der ganze Lebenszyklus von Gebäuden in den Blick genommen. Ziel ist es, vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau Treibhausgasemissionen zu verringern.

„Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss. Wer heute baut wie früher, um Geld zu sparen, schadet dem Klima und seinem Geldbeutel durch horrende Nebenkosten“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz zur neuen Förderrichtlinie. Mit einem Fördervolumen von 750 Millionen Euro jährlich werde ausschließlich der klimafreundliche Neubau gefördert. Sie stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds, der auch weitere 350 Millionen Euro für die Wohnungseigentumsförderung für Familien bereithält. Hier der Download der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude unter dem Titel „KFN – Klimafreundlicher Neubau“.

Die KfW hat eine Übersichtsseite eingerichtet, wenn Sie ein neues Haus bauen wollen. Hier sehen Sie die Bedingungen für die KfW-Förderung beim Neubau eines Fertighauses bzw. eines Holzfertighauses, wie es auch für die Haustypen als Effizienzhaus auf Holzbauwelt.de gilt.


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