Klimafreundliches Bauen wird jetzt belohnt

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ werden auch die bekannten Effizienzhaus-Niveaus bzw. -Standards geändert. Neu eingeführt sind nun die beiden Klassen Effizienzhaus EE und Effizienzhaus NH.

Klimafreundliches Bauen wird jetzt belohnt

Definition über die Energieeffizienz der Gebäudehülle

Seit 1. Juli 2021 wird der Bau von Wohngebäuden gefördert, die sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik auszeichnen und die die in den „Technischen Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ zu definierten Vorgaben an die Gesamtenergieeffizienz (Bezugsgröße: Primärenergiebedarf) und an die Energieeffizienz der Gebäudehülle (Bezugsgröße: Transmissionswärmeverlust) für eine Effizienzhaus-Stufe erreichen.

Erneuerbare-Energien-Bonus und Nachhaltigkeits-Bonus im Neubau besonders attraktiv

Für Bauherren sind im Neubau-Bereich hohe Förderungen für das Effizienzhaus 40 und das Effizienzhaus 55 möglich – jeweils in der Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse. Hier liegt der Tilgungszuschuss jeweils 2,5 Prozent höher als in der klassischen Effizienzhaus-Variante. Außerdem sind bis zu 150.000 Euro als Kredit abrufbar.

Im Überblick: Die Tilgungs-Zuschüsse für neue Effizienzhäuser seit 1. Juli 2021

Haustyp

Förderung

Effizienzhaus 40 Plus

25 % von max. 150.000 € Kreditbetrag, entspricht max. 37.500 € Zuschuss

Effizienzhaus 40

20 % von max. 120.000 € Kreditbetrag, entspricht max. 24.000 € Zuschuss

Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse

22,5 % von max. 150.000 € Kreditbetrag, entspricht max. 33.750 € Zuschuss

Effizienzhaus 55

15 % von max. 120.000 € Kreditbetrag, entspricht max. 18.000 € Zuschuss

Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse

17,5 % von max. 150.000 € Kreditbetrag, entspricht max. 26.250 € Zuschuss

Beantragung KfW-Förderung: Das gilt es zu beachten!

Parallel zur Effizienzhaus-Förderung kann ab 1. Juli 2021 auch die verbesserte Förderung für Baubegleitung und Fachplanung bei der KfW beantragt werden. Achtung! Der Antrag auf KfW-Förderung ist vor Beginn des Bauvorhabens zu stellen. Das gilt auch für die übrigen KfW Programme wie Tilgungszuschüsse oder Direktzuschüsse.


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