Baukindergeld der KfW-Bank

Kommt rückwirkend zum 1. Januar 2018

Bei erstmaligem Bau oder Erwerb einer Immobilie profitieren Baufamilien vom neuen sogenannten Baukindergeld (der KfW-Bank) für jedes Kind. Das Baukindergeld ist zentraler Bestandteil der von den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossenen Wohnrauminitiative „Für mehr Wohnraum, bezahlbare Mieten und Wohneigentum für Familien.“

Der gesetzliche Rahmen für die Wohnbauförderung soll im Sommer 2018 vom Bundestag beschlossen werden, so dass das Baukindergeld rückwirkend ab 01.01.2018 gelten soll. Damit würden auch Baufamilien profitieren, die sich Anfang 2018 erstmalig für den Bau oder Erwerb einer Immobilie entscheiden haben.

Baukindergeld Voraussetzungen

Die Förderung ist sowohl für den Neubau als auch den Kauf einer gebrauchten Immobilie geplant. Jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie neu baut oder erwirbt, kann die Förderung beantragen. Die Immobilie muss dabei selbst genutzt werden.

Höhe des Baukindergeldes:

Pro Kind und Jahr erhält die Baufamilie für den Erwerb von Wohneigentum 1200 € . Der Bund zahlt das Baukindergeld für die Dauer von maximal 10 Jahren. Somit profitiert die Baufamilie insgesamt über eine Förderung von 12.000 Euro pro Kind.

Staffelungen des Baukindergeldes

Anzahl der Kinder Max. Einkommen Höhe Bau­kinder­geld
1 90.000 EUR 12.000 EUR
2 105.000 EUR 24.000 EUR
3 120.000 EUR 36.000 EUR
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Baukindergeld beantragen

Anträge können rückwirkend gestellt werden!

Anträge auf das Baukindergeld des Bundes können bei der KfW ab dem 18. September 2018 rückwirkend gestellt werden, wenn die Baugenehmigung bzw. der Kaufvertrag ab dem 01.01.2018 erteilt bzw. geschlossen wurde und alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Beantragung kann ausschließlich online bei der KfW-Bank gestellt werden.

Antrag stellen bei der KfW-Bank

Baukindergeld Voraussetzungen bei der Beantragung

Das Baukindergeld erhalten Familien für das erste gemeinsame Wohneigentum. Zudem werden nur Eltern gefördert, die Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag für ihren Nachwuchs erhalten und bei denen die Kinder mit im neuen Eigenheim leben.

Definition erstmaliger Erwerb von Wohneigentum

Den Zuschuss gibt es nur beim ersten Immobilienerwerb einer Familie. Haben die Eltern bereits eine Wohnung oder ein Haus gekauft und wollen nun mit der Familie ins neue Eigenheim umziehen, besteht kein Anspruch. Die Ausnahme besteht bei Singles die bereits Wohneigentum erworben haben und dann Heiraten. Als Eltern mit Kind können sie die Bauförderung beanspruchen.

Welche Gebäude fallen unter die Wohneigentumsförderung?

Gefördert werden nur Familien, die eine Bestandsimmobilie kaufen oder ein Eigenheim bauen wollen. Auch der Bau oder Erwerb einer Eigentumswohnung fällt darunter. Ein von der KfW bereits als Neubau gefördertes Effizienzhaus (z.B KfW-55-Effizienzhaus) als Fertighaus, Holzhaus oder Holzfertighaus fällt ebenso unter die neue Baukindergeld-Förderung.

Ab wann gilt die Leistungserbringung?

Die Leistung gibt es dann, wenn der Kaufvertrag seit dem 1. Januar 2018 neu abgeschlossen worden ist. Als Nachweis gilt auch eine Baugenehmigung, die seit Jahresbeginn erteilt worden ist.

Bis zu welchem Alter wird das Baukindergeld gewährt?

Eltern, die ein Eigenheim bauen oder kaufen wollen, erhalten bei Beantragung für jedes Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre alt ist, die Förderung.

Welche Einkommensgrenzen gelten bei der Beantragung des Baukindergeldes?

Bei der Schaffung von Wohneigentum sollen vor allem Familien mit geringem und mittleren Einkommen profitieren. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen der Familie darf 75.000 Euro nicht überschreiten. Pro Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern kann demnach bis zu 105.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben.

Baukindergeld Plus (für Bayern)

Achtung! Zur Bearbeitung Ihres Antrags auf das Bayerische Baukindergeld Plus muss der Nachweis über die Gewährung des Baukindergelds des Bundes vorliegen (Bestätigung der KfW über die Auszahlung). Der Antrag kann ab Bezug Ihrer ersten eigenen vier Wände bis spätestens drei Monate nach dem Datum der Auszahlungsbestätigung der KfW bei der BayernLabo (Förderinstitut der Bayerischen Landesbank) gestellt werden.

Mehr Informationen zum Baukindergeld-Plus (für Bayern)

Definition: Zu versteuerndes Einkommen beim Baukindergeld?

Maßgeblich für die Anspruchsberechtigung des Baukindergeldes ist das zu versteuernde Einkommen der Familie. Dieses wird wie folgt berechnet: Bruttoeinkommen minus Werbungskosten und Freibeträge. Auf dem jährlichen Steuerbescheid ist das zu versteuernde Einkommen ausgewiesen. Geprüft werden die Einkünfte der beiden Jahre vor der Antragstellung. Wer Baukindergeld beantragt, muss die letzten zwei Einkommensteuerbescheide einreichen.

Wo und ab wann ist das Baukindergeld zu beantragen?

Geplant ist, dass ab August 2018 die Beantragung bei der dafür zuständigen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfolgen kann.

Auswirkung des Baukindergeldes auf die Baufinanzierung?

Die zusätzliche Förderung kommt sicherlich den potentiellen Baufamilien und Erwerbern von Bestandsimmobilien im ländlichen Raum zugute, da dort die Haus- und Grundstückspreise noch erschwinglicher sind als in Ballungsgebieten.

Da die Förderung auf maximal 10 Jahre angelegt ist, muss die Baufinanzierung sorgfältig geplant werden. Welche Zinssätze können für welche Laufzeit für langjährige Baudarlehen   vereinbart werden? Sind eventuelle Nachfinanzierungen nach Ablauf der Förderung notwendig? Tipp: Lassen Sie sich deshalb ausführlich über die Finanzierung ihrer Traumimmoblie beraten und vergleichen Sie die Angebote.