Bauministerium: 13 Mrd. Euro Fördermittel für Bauen und Wohnen 2026

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung den Haushalt 2026 für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) beschlossen – und den Etat erneut deutlich erhöht. Der sogenannte Einzelplan 25 wächst auf fast 13 Milliarden Euro und liegt damit rund acht Prozent über dem Vorjahr.

Deutlich wachsender Etat für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau

Der Haushalt des BMWSB setzt sich im Kern wie folgt zusammen:

  • Gesamtausgaben: rund 7,7 Milliarden Euro
  • Verpflichtungsermächtigungen: rund 5,2 Milliarden Euro
  • Zusätzliche Programmmittel:

    • etwa 875 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF)

    • rund 3,4 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)

Damit macht die Bundesregierung deutlich: Trotz knapper Kassen bleibt bezahlbares Wohnen eine zentrale Priorität – ergänzt um Investitionen in klimafreundliches Bauen und eine robuste soziale Infrastruktur.

Was konkret gefördert wird im Bundeshaushalt 2026

Im Haushalt 2026 wurden unter anderem folgende Schwerpunkte gesetzt:

Kernhaushalt des BMWSB

  • 4 Milliarden Euro für den Sozialen Wohnungsbau
  • (inkl. Junges Wohnen, 2025: 3,5 Milliarden Euro)
  • 1 Milliarde Euro für die Städtebauförderung
  • (2025: 790 Millionen Euro)
  • 24,9 Millionen Euro für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen
  • (2025: 15 Millionen Euro)

Damit sollen mehr bezahlbare Wohnungen entstehen – insbesondere für Studierende, Auszubildende, Familien und Menschen mit geringem Einkommen – und gleichzeitig neue, gemeinschaftliche Wohnformen gestärkt werden.

Zusätzliche Programme aus KTF und SVIK

Aus KTF und SVIK werden weitere Investitionsprogramme gespeist bzw. aufgestockt:

  • 800 Mio. € für die Aktivierung des Bauüberhangs
  • (Förderung von Projekten im Effizienzhaus-55-Standard mit 100 % erneuerbaren Energien)
  • 1,1 Mrd. € für das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN)
  • – bis zu 800 Mio. € daraus können ebenfalls für die Aktivierung des Bauüberhangs genutzt werden
  • 600 Mio. € für „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN)
  • 350 Mio. € für „Wohneigentum für Familien“ (WEF)
  • 250 Mio. € für „Jung kauft Alt“ (JkA)
  • 300 Mio. € für das geplante Programm „Gewerbe zu Wohnen“ (GzW)
  • 75 Mio. € für die Energetische Stadtsanierung
  • 333 Mio. € für die Sanierung kommunaler Sportstätten
  • 250 Mio. € für die Sanierung kommunaler Schwimmstätten und Bäder
  • 150 Mio. € für die Sanierung von Frauenhäusern
  • 50 Mio. € für barrierefreies und altersgerechtes Umbauen

Gerade die Programme zur Aktivierung des Bauüberhangs sollen dafür sorgen, dass aus genehmigten, aber bisher nicht realisierten Projekten endlich neue Wohnungen.

Statement von Bundesbauministerin Verena Hubertz

Bundesbauministerin Verena Hubertz ordnet den Rekordetat als klares politisches Signal ein: Regierung und Parlament setzten sehr bewusst auf mehr bezahlbaren Wohnraum und starke Städte.

Inhaltlich lassen sich ihre Aussagen aus der Pressemitteilung so zusammenfassen:

„Wir stellen mit diesem Haushalt die Weichen für mehr bezahlbaren Wohnraum und lebendige Quartiere.“
Hubertz spricht von einem starken Haushalt, der die Priorität der Bundesregierung deutlich mache: Aus fertigen Planungen sollen mithilfe von 800 Millionen Euro endlich gebaute Häuser werden – der Abbau des Bauüberhangs sei ein wichtiges Signal an die Bauwirtschaft und an alle Menschen, die dringend eine Wohnung suchen.

Zugleich verweist sie auf die 4 Milliarden Euro für die soziale Wohnraumförderung im Jahr 2026, mit denen eine Trendwende hin zu mehr Sozialwohnungen gelingen soll. Sie betont, dass es „nicht nur um Steine und Beton“ gehe, sondern ebenso um das soziale Miteinander vor Ort: Die auf 1 Milliarde Euro erhöhte Städtebauförderung und rund 580 Millionen Euro für die Sanierung von Sportstätten und Schwimmbädern sollen Städte und Gemeinden zukunftsfest machen und das Zusammenleben stärken.

Damit bündelt ihr Statement die Kernbotschaft: Mehr bauen, schneller bauen – und gleichzeitig in lebenswerte Nachbarschaften investieren.

Einordnung: Priorität auf Wohnen und soziale Infrastruktur

Im Gesamtkontext des Bundeshaushalts 2026, der stark von hohen Investitionen und neuer Verschuldung geprägt ist, sticht der Etat des BMWSB als klarer Schwerpunktbereich hervor.

Für Kommunen, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und private Bauherr:innen eröffnen sich damit neue Förderchancen – von klassischem sozialen Wohnungsbau über klimafreundlichen Neubau bis hin zur Sanierung von Sport- und Schwimmbädern. Entscheidend wird nun sein, wie schnell die Programme vor Ort ankommen und sich in konkrete Bauprojekte und Sanierungen übersetzen.


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