Förderung privater Ladestationen für Elektroautos verlängert

Bis zu 900 Euro werden auf Antrag pro Ladepunkt für den Kauf und Installation der sogenannten Wallbox gezahlt.

Es können wieder Zuschüsse für das KfW-Programm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ beantragt werden. Bis zu 900 Euro werden pro Ladepunkt gezahlt für den Kauf und Installation der sogenannten Wallbox. Voraussetzung hierfür: Der Strom für das Laden der Elektroautos muss erneuerbar sein. Es zählt auch der Bezug von 100 Prozent Ökostrom.

Über 620.000 Ladepunkte wurden bisher mit Stand Juli 2021 beantragt. Täglich wurden durchschnittlich 2.500 Anträge eingereicht. Neben der bisherigen Förderung für Elektroautos erfolgt nun die Verlängerung der Förderung um weitere 300 Millionen Euro, da der Run auf die 900 Euro Förderung seit Herbst 2020 sehr groß war.

Wer kann Anträge auf eine Ladestation für Elektrofahrzeuge stellen?

Träger von Investitionsmaßnahmen (z.B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger) zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.

Wichtig: Die Beantragung des Zuschusses bei der KfW über das Zuschussportal muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:

  • Ladestation

  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen

  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)

  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)

Alle Details zu den Bestimmungen zum Zuschuss und zur notwendigen Beantragung bei der KfW finden sie hier: www.kfw.de/440


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