Neue KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ ab 1.10.2024

Im Oktober 2024 geht die neue KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) an den Start. Sie richtet sich an Investoren, Genossenschaften, Privatpersonen und Unternehmen die flächeneffiziente, preisgünstige und klimafreundliche Wohnungen bauen oder einen Neubau kaufen wollen. Erreicht werden muss der Effizienzhausstandard 55.

Das Programm ist befristet bis zum 31.12.2025 und wird das bereits seit 01.03.2024 von der Bundesregierung geförderte Programm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) ergänzen. Insgesamt hat das Ministerium für das Programm 350 Millionen Euro für 2024 und 1,65 Millionen Euro für 2025 zu zur Verfügung gestellt.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Statement von Klara Geywitz zum neuen Förderprogramm: "Mit KNN werden wir zeigen, dass Klimaschutz und Bauen zusammengehen können. Wir gehen bei diesem Programm nicht über das Thema Energiestandard, sondern schauen uns das Haus von der Entstehung bis zum Betrieb an. Ziel ist es, möglichst viel "Graue Energie" vom Beginn bis zum Betrieb zu sparen. Dabei immer im Blick: die Baukosten. Wer die guten Fördermöglichkeiten von KNN in Anspruch nehmen will, muss nachweisen, dass er den Baukostenrahmen und die Vorgaben zur Flächenbegrenzung einhält.

Damit wollen wir einen Anreiz auch in Richtung Wirtschaft setzen, Bau- und Kaufwilligen Angebote zu machen, preisgünstig und qualitativ anspruchsvoll zu bauen. Und, ganz wichtig, wie die Baukosten eingehalten werden, entscheiden die Bauherren. Dass bedeutet, KNN zeichnet vor, was der Gebäudetyp E künftig weiterführen wird. Unsere Prognose ist, dass durch KNN bis zu 150.000 neue Wohnungen und Häuser entstehen können. Damit stabilisieren wir weiter die Bau- und Immobilienbranche, schaffen Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment und setzen Innovationen wie die Lebenszyklusanalyse im Wohnungsbau um."

Was soll im KfW-Programm „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment“ gefördert werden?

Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude sowie neu errichteter klimafreundlicher Nichtwohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle investierenden Personen (Auftraggebende der Maßnahme) sowie Ersterwerbende (die erstmalige Käuferin der erstmalige Käufer).

Die KfW fördert den „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment“ für Wohngebäude, die bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen:

  • Der Effizienzhausstandard 55 muss erreicht werden.
  • Die Wohnflächennutzung ist zu optimieren, indem je nach Größe der Wohnfläche eine Wohnung mit einer bestimmten Mindestzahl an Zimmern auszustatten ist.
  • Es gelten Grenzwerte für bestimmte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes. So entstehen Gebäude mit niedrigeren Baukosten, bei denen zu hohe Folge- und Nebenkosten zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner vermieden werden.

Die Einhaltung der geforderten Standards muss eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz bestätigen. Diese Bestätigung ist Voraussetzung für eine Förderung und ist bei Antragstellung sowie nach Durchführung einzureichen. Die KfW hat eine Anlage zum Merkblatt Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude Technische Mindestanforderungen herausgegeben

Förderung mit günstigen Zinssätzen für KNN

Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte KfW-Kredite. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung wird zum Start bei rund zwei Prozent liegen. Darlehen mit zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung gibt es am 1. Oktober 2024 zu einem Zinssatz von rund einem Prozent. Der aktuelle Immobilienzins liegt bei 3,5 Prozent.

Wer baut oder Erstkäufer ist, kann im Rahmen des KNN-Förderprogramms einen KfW-Kredit in Höhe von 100.000 Euro aufnehmen. Mit Start einer Bonusförderung im ersten Quartal 2025 wird sich der Höchstbetrag auf 150.000 Euro pro Wohneinheit erhöhen. Das gilt für Privatpersonen genauso wie für Genossenschaften, Unternehmen und Investoren.

Zwei Milliarden Euro im Förderprogramm

Wer sich für eine Förderung interessiert, sollte diese Punkte beachten:

  • Förderanträge müssen grundsätzlich vor Beginn über die eigene Hausbank bei der KfW gestellt werden.

  • Gefördert werden die Baukosten (Bruttokosten) inklusive der technischen Anlagen sowie die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung.

  • Nicht gefördert wird der Kaufpreis für Grundstücke.

Für das Programm stehen insgesamt 2024 und 2025 zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Im ersten Quartal 2025 ist eine Bonusförderung für Gebäude geplant, die höhere Anforderungen an die Gebäudeenergieeffizienz und Gebäudeökobilanzierung erfüllen. In diesen Fällen ist ein Förderkredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit möglich.

Wer kann Anträge zur Förderung von KNN stellen?

Anträge stellen können Investierende sowie Ersterwerbende von neu errichteten Wohngebäuden, u.a. Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, gewerbliche und kommunale Unternehmen, Verbände und Kammern oder auch Wohnungsbaugenossenschaften. Die Umsetzung des Vorhabens muss spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung des Förderdarlehens abgeschlossen sein und nachgewiesen werden. Weiterführende Informationen sind unter www.kfw.de/296 abrufbar.

Auch für Nichtwohngebäude gibt es Fördermöglichkeiten im Produkt „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“. Details sind unter www.kfw.de/596 abrufbar. Kommunen erhalten einen Zuschuss, der direkt bei der KfW beantragt wird. Nähere Informationen hierzu gibt es unter www.kfw.de/498 oder www.kfw.de/499.

Hier noch der Link zur bereits bestehenden KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau ab 20.02.2024.


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