Grundsätzlich bleiben die Vorgaben gegenüber dem klassischen KfW-40 EffizienzHaus Standard beim Fertighaus erhalten, hinzu kommt nun allerdings das sogenannte KfW Plus-Paket, das es zu erfüllen gilt:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau empfiehlt bei der Hausplanung die Einschaltung eines Energieberaters, um die wichtigen Voraussetzungen auch zu erfüllen. Die Holzhaus-Hersteller auf Holzbauwelt.de bieten diesen Energiestandard ebenfalls an.
Da die Planungsphasen für den Hausbau und Neubau eines Holzhauses oder Fertighauses viel Zeit in Anspruch nehmen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Öffentlichkeit frühzeitig über die Neuregulierung der KfW-Förderung informiert.
Neue erhöhte Förderung für das KfW-40 Plus EffizienzHaus. Bisher war die Förderung auf 50.000 Euro je Wohneinheit beschränkt. Nun wird die Förderung auf 100.000 Euro angehoben. Das bedeutet, dass (Grundstückspreis ausgeklammert) über die Förderung die gesamten Baukosten durchaus subventionierbar sind. Die Kreditlaufzeiten können auf bis zu 30 Jahre ausgeweitet werden, bei einer neu möglichen Zinsbindung von bis zu 20 Jahren. Zudem könnte dank der KfW ein Tilgungszuschuss von bis zu 10.000 Euro möglich sein.
Zum 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Es bündelt die bislang geltende Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in einem einheitlichen Gesetz, dem GEG 2020. Das GEG regelt vor allem, wie zuvor bei der EnEV auch, die konkreten Vorgaben zu Gebäudehüllen- und Energieeffizienz-Standards. Bei Neubauten gilt der ehemals festgelegte Endenergiebedarf von 45 bis 60 kWh pro Quadratmeter Nutzfläche.
Mit dem neuen GEG müssen nun alle Neubauten Niedrigstenergiegebäude im Sinne der EU-Gebäuderichtlinie sein. Wenn Sie ein neues Holzhaus oder Holzfertighaus bauen wollen, ist der vorgeschriebene Energiestandard KfW 55, KfW 40 oder KfW 40 plus für förderfähige Effizienzhäuser bereits erfüllt.
Die bereits verabschiedete Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden schaffte die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die EU-Gebäuderichtlinie führt die Pflicht ein, Neubauten im Niedrigstenergiestandard zu errichten.
Durch das Inkraftreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 01.11.2020, das die frühere Richtlinie der EnEV ablöst, ist der Niederigstenergiestandard für den Neubau eines Hauses in Deutschland geregelt. Ein Neubau nach dem Standard eines KfW 55 Effizienzhauses ist der Mindestenergiestandard nach dem GEG. Ein Neubau nach KfW 40 oder KfW 40 plus übertrifft die geforderte Energieeffizienz des Gebäudes und sichert die eigenen Energie als Selbstversorger.